Das Geldwäschegesetz
Pflichten für Steuerberater und Rechtsanwälte

Themen
- Risikomanagement durch Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
- Mandantenbezogene Sorgfaltspflichten kennen und erfüllbar in den Praxisalltag einbauen
- Verschwiegenheitsrecht vs. verpflichtende Geldwäsche-Verdachtsmeldung
Programm
- Einführung in das Geldwäschegesetz
- Erläuterung der Geldwäsche am Praxisfall
- Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Pflichten der Steuerberater und Rechtsanwälte nach dem GwG
- Risikomanagement (§ 4 GwG)
- Risikoanalyse (§ 5 GwG)
- Interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG)
- Mandantensorgfaltspflichten (§§ 10 bis 17 GwG und Anlagen zum GwG) - Verdachtsmeldung und Verschwiegenheitsrechte
- Sonstige Pflichten und Verbote
- Sanktionen bei Verstoß gegen das Geldwäschegesetz
Ihr Nutzen
Um Bußgelder und den Internetpranger zu vermeiden, sollte man die Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) kennen und erfüllen. Die Novellierung des GwG hat zu neuen umfangreichen Pflichten für Rechtsanwälte und Steuerberater geführt. Es handelt sich dabei um Herausforderungen, die zusätzlich im ohnehin schon umfangreichen beruflichen Alltag, ohne finanziellen Ertrag, zu bewältigen sind. Die Aufsichtsbehörden haben außerdem mit den Prüfungen begonnen und verhängen bei Nichterfüllung der Pflichten entsprechende Sanktionen.Der Referent zeigt Ihnen auf, wie Sie ein Risikomanagement erstellen, wie Sie Ihre Mandanten gesetzeskonform identifizieren (u.a. mit dem Transparenzregister) und erläutert Ihnen die Verschwiegenheitsmöglichkeiten und -pflichten, die das Gesetz bietet. Sie erfahren, wann eine Verdachtsmeldung an die „Financial Intelligence Unit“ beim Zollkriminalamt abzugeben ist und welche Sanktionen drohen, wenn man seinen Pflichten nach dem GwG nicht nachkommt.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Verteidiger in Steuerstrafsachen, Geldwäscheverantwortliche, leitende Mitarbeiter aus Rechts-, Steuer- und Compliance-Abteilungen
2 Zeitstunden gem. § 15 FAO
Referenten

Dr. Peter Steinberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht, Dipl. Finanzwirt (FH), Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Seitz Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Köln