ErbStB - Erbschaft-Steuerberater Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage

ErbStB - Erbschaft-Steuerberater

Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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Aktionsmodul Steuerrecht
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Beratermodul Steuerberater-Center
Beratermodul Steuerrecht

  • Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
  • konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ErbStB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-4072

Jahresbezugspreis 2026: 398 € (inkl. MwSt.)
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12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ErbStB und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der Erbschaft-Steuerberater (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ErbStB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ErbStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Erbschaft-Steuerberaters seit 2003

  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel

  • Steuer ABC online von Braun/Günther

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Der "Erbschaft-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.

Aktuelles Heft

Heft 10/2026

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 neuen Höchstwert, ErbStB 2026, 301

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 6.5.2026 - II R 2/24 / Knittel, Michael, Berücksichtigung außerordentlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren, ErbStB 2026, 301-303

BFH v. 18.1.2016 - II B 29/15 / Marquardt, Robert, Bewertung von Miteigentumsanteilen, ErbStB 2026, 303-304

BFH v. 22.4.2026 - II R 26/24 / Grootens, Mathias, Verfassungsmäßigkeit des LGrStG Baden-Württemberg, ErbStB 2026, 304-305

BFH v. 25.3.2026 - II R 30/25 / Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung, ErbStB 2026, 305-306

FG Köln v. 26.3.2026 - 6 K 2820/20 / Knittel, Michael, Allgemeiner unionsrechtlicher Zinsanspruch bei Verstoß gegen DBA-Österreich, ErbStB 2026, 306-308

FG Berlin-Brandenburg v. 29.4.2026 - 3 KO 3043/26 / Gruner, Ann-Kristin / Borgmeier, Matthias, Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, ErbStB 2026, 308-309

FG Berlin-Brandenburg v. 12.5.2026 - 16 K 16222/25 / Günther, Karl-Heinz, Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell, ErbStB 2026, 310

Nds. FG v. 18.6.2026 - 1 K 38/24 / Günther, Karl-Heinz, Niedersächsisches Flächen-Lage-Modell bei der Grundsteuer verfassungsgemäß, ErbStB 2026, 310

Sächs. FG v. 27.4.2026 - 2 K 1283/25 / Günther, Karl-Heinz, Voraussetzungen einer Verlängerung der Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG durch eine Kernsanierung, ErbStB 2026, 310-311

FG Düsseldorf v. 23.6.2026 - 4 K 1808/25 Erb / Günther, Karl-Heinz, Keine analoge Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG auf vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie, ErbStB 2026, 311

FG Berlin-Brandenburg v. 22.4.2026 - 3 K 3059/25 / Günther, Karl-Heinz, Aus mehreren Wohnungen bestehendes, zivilrechtlich einheitliches Wohnungseigentum als einzelne wirtschaftliche Einheit, ErbStB 2026, 311-312

FG Rheinland-Pfalz v. 4.12.2025 - 4 K 1016/23 / Günther, Karl-Heinz, Zur Abzinsung eines Sachvermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit, ErbStB 2026, 312-313

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Frankfurt v. 25.7.2025 - 4 U 282/22 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Belastungsvollmacht im Schenkungsvertrag – keine Insolvenzanfechtung wegen Nichtausübung, ErbStB 2026, 313-314

Verwaltung

OFD Baden-Württemberg v. 23.6.2026 - OFDSt34-G 1007-3/2 / Günther, Karl-Heinz, Feststellung von Grundsteuerwerten; Grundsteuerliche Behandlung von Straßenausgleichsflächen, ErbStB 2026, 314-315

LfSt Rheinland-Pfalz v. 7.5.2026 - S 2170-0001#2025/0003-0404 St / Günther, Karl-Heinz, Begriff der funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen i.S.d. § 6 Abs. 3 EStG bei landwirtschaftlichen Betrieben, ErbStB 2026, 315-316

Beiträge für die Beratungspraxis

Kollenbroich, Wilhelm, Metamorphose einer Stiftung – Vermeidung der Erbersatzsteuer, ErbStB 2026, 316-320

Der Beitrag befasst sich mit der Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen. Nach einer Darstellung der steuerlichen Voraussetzungen für die Einordnung als Familienstiftung und der Folgen der Erbersatzsteuer wird eine innovative Konstruktion vorgestellt: die Kombination einer familienversorgenden Stiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung, die als Vorstand der familienversorgenden Stiftung fungiert. Durch Reduzierung der Bezugsberechtigung der Familie auf unter 25 % und Eliminierung des familiären Einflusses auf die Geschäftsleitung kann die Einstufung als Familienstiftung vermieden werden. Der Beitrag analysiert die steuerlichen Auswirkungen, insb. die Kapitaltragsteuer bei Leistungen an Destinatäre, die Steuerbegünstigung nach § 8b KStG bei Beteiligungserträgen sowie die Unterschiede zur Steuerfreiheit der Vermögensverwaltung bei gemeinnützigen Stiftungen. Die Konstruktion bietet eine inländische Alternative zu ausländischen Stiftungslösungen und ermöglicht die Vermeidung der 30-jährigen Erbersatzsteuer bei gleichzeitiger Berücksichtigung altruistischer Motive des Stifters.

Esskandari, Manzur, “Drei – unerwünschte – Fliegen mit einer Klappe“, ErbStB 2026, 321-327

Die Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts nach § 1093 BGB unterfällt grundsätzlich der Schenkungsteuer. Wird das Recht in einer Konstellation eingeräumt, in der bereits ein Mietvertrag über dieselben Räume besteht, ist die Beurkundung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts ein Beratungsfehler des Notars mit weitreichenden Folgen. Der nachfolgende Beitrag stellt einen Praxisfall vor, in dem aus einer einzigen Fehlbeurkundung in Folge der vom Notar vorgenommenen Korrekturversuche bis zu drei aufeinander aufbauende Schenkungstatbestände entstehen konnten. Der Beitrag geht der Frage nach, in welchem Umfang den Notar eine Hinweispflicht aus § 8 Abs. 1, Abs. 4 ErbStDV trifft, ob die in der Urkunde enthaltene Selbstexkulpationsklausel ihn von der Haftung freistellt, und welche zivilrechtlichen Korrekturwege den Beteiligten überhaupt offenstehen, wenn der schenkungsteuerliche Schaden bereits eingetreten ist. Abschließend wird gezeigt, wie sich derartige Konstellationen durch eine ausdrückliche Vorbemerkung in der Urkunde, die die steuerliche Erwartung der Beteiligten zur Geschäftsgrundlage erhebt, von vornherein vermeiden lassen.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, BFH hält Bundesmodell zur Grundsteuer nach Prüfung von drei Einzelfällen für verfassungsgemäß, ErbStB 2026, 327

Günther, Karl-Heinz, Zielgenaue Besteuerung von Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht, ErbStB 2026, 327

Günther, Karl-Heinz, Neue Anwendungserlasse zur Grunderwerbsteuer – Überblick und neue Kontroversen, ErbStB 2026, 328

Günther, Karl-Heinz, Ertragsteuer auf Nachlassvermögen – Dringliche Aufgabe für die nächste Erbschaftsteuerreform, ErbStB 2026, 328

Service

§ 15 FAO Selbststudium: Betriebsaufspaltungen in der steuerlichen Beratungspraxis – Risiken und Vermeidungsstrategien, ErbStB 2026, R5

Einkommensteuerliche Rechtsfolgen bei der Ablösung von Nutzungsrechten – Was folgt aus BFH v. 10.10.2025 – IX R 4/24?, ErbStB 2026, R5

Unionsrechtswidrige Anwendung grunderwerbsteuerlicher Ergänzungstatbestände i.R.v. Umstrukturierungsvorgängen – Zugleich Anmerkungen zu EuGH v. 4.6.2026 – C-837/24, ErbStB 2026, R5

GmbH 2 Go (Teil 34): Die Immobilien-GmbH (Teil 3) – Steueroptimierte Wege in die Immobilien-GmbH, ErbStB 2026, R5-R6

Bestellung eines Nachlasspflegers bei unbekannten Erben eines verstorbenen Gesellschafters – Rechtsfolgen für Folgebeschlüsse und die Gesellschafterliste, ErbStB 2026, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Rspr. zur Außenprüfung – BFH- und FG-Entscheidungen, ErbStB 2026, R6

Kein Vorrang des Vorabverständigungsverfahrens nach § 89a AO bei erkennbarer Nichtkooperation des anderen Vertragsstaates, ErbStB 2026, R6

Die Neuregelung des § 91 Abs. 2a AO im Spannungsfeld von Automationsveranlagung, Verfahrensfairness und Rechtsschutz, ErbStB 2026, R6

Zur Steuerbefreiung für Lieferungen vor der Einfuhr – eine (un-)endliche Geschichte, ErbStB 2026, R6

Autoren und Redaktion

Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†

RA Iris Theves-Telyakar (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)

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