EStG KStG Kommentar
Großkommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz
Dieser Großkommentar steht für Kommentierungen mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität. Das ergibt sich aus der konstanten Rechtsstandspflege sowie dem tatbestandsmerkmalorientierten Aufbau der Kommentierungen von über 100 Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts.
Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Steuerrecht premium
juris Otto Schmidt Ertragsteuerrecht
- Großkommentar mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität
- Kommentierung wichtiger Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen
- Autoren aus allen relevanten Bereichen: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung
- Viele praktische Beispiele
- Inklusive Online-Modul ertragsteuerrecht.de
Beschreibung
Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.
Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis.
Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.
Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.
Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt.
Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.
Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.
Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.
Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Auf einen Blick
- Führender Großkommentar zum EStG und KStG
- Erstklassige Inhalte
- Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
- Meinungsbildend
- Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
- Viele praktische Beispiele
- Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
- Multidisziplinäres Autorenteam
Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.
Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.
Inklusive Online-Modul
Für die schnelle, zeitgemäße Recherche steht Ihnen als Abonnent automatisch das Online-Modul ertragsteuerrecht.de zur Verfügung mit zusätzlichen Inhalten aus dem ertragsteuerrechtlichen Umfeld. Das heißt:
- Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG Kommentar
- Finanz-Rundschau – Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr iklusive Archiv ab 1991
- Lenski/Steinberg GewStG Kommentar
- Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ)
Das Ganze optimal verlinkt mit Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung auf der weit verbreiteten Plattform von juris.
Rezension.
„Insgesamt gelingt dem Herrmann/Heuer/Raupach eine unerreichte Balance zwischen umfassender Information und juristischer Prägnanz, wissenschaftlicher Tiefe und klarer Orientierung für die Praxis!“
Vors.RiinBFH Prof. Dr. Monika Jachmann in JM 10/2014, S. 395
Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video.
Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 310 – Mai 2022
Mit dieser Lieferung erhalten Sie folgende Jahreskommentierungen:
- § 6 EStG (Bewertung)
- § 9 EStG (Werbungskosten)
- § 32 EStG (Kinder, Freibeträge für Kinder)
- § 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen)
- § 50c EStG (Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen)
- § 110 EStG (Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019)
- § 111 EStG (Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
Darüber hinaus werden folgende Kommentierungen überarbeitet und aktualisiert:
Die Kommentierungen zu § 3 Nr. 11a [Leistungen des Arbeitgebers auf Grund der Corona-Krise], Nr. 23 [Häftlingshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz und Ausgleichsleistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen] und Nr. 39 [Mitarbeiterkapitalbeteiligung] wurden von Dr. Winfried Bergkemper, RiBFH a.D., Lenggries, unter Berücksichtigung der seit der letzten Überarbeitung erfolgten Gesetzesänderungen aktualisiert.
§ 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) wurde umfassend überarbeitet, insbesondere wurden Aktualisierungen von Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsauffassung vorgenommen. Die Bearbeiter dieser umfangreichen Kommentierung sind Dr. Rüdiger Gluth, Rechtsanwalt, RGJ Rund – Gluth – Jarosch & Partner mbB, Düsseldorf, Günter Haep, Vors. Richter am FG, Dipl.-Finw. Jens Intemann, Richter am FG, Hannover, Dr. Martin Klein, Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht, Hengeler Mueller, Frankfurt/Main, Dipl.-Kfm. Dr. Stefan Paul, M.M., Richter am FG, Cottbus, Bernd Rätke, Vors. Richter am FG, Berlin, Dr. Norbert Schneider, Rechtsanwalt/Steuerberater, Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, Prof. Dr. Thomas Stapperfend, Präsident des FG, Cottbus, Dr. Kai Tiede, Vors. Richter am FG, Cottbus, Dipl.-Kfm. Dr. Sven-Christian Witt, Richter am BFH. Die Überarbeitung betrifft im Rahmen der von Herrn Dr. Rüdiger Gluth vorgenommenen Erläuterungen zur Betriebsaufspaltung insbesondere die aktuelle höchstrichterliche und finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Vorliegen einer personellen Verflechtung trotz fehlender Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB sowie die geänderte Rechtsprechung des BFH zu mittelbaren Beteiligungen und die Frage der Zurechnung von Gesellschaftsanteilen minderjähriger Kinder bei den Eltern. Darüber hinaus wurden bei der Gesamtkommentierung die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und durch die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1 KStG zu erwartenden Auswirkungen auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingearbeitet und die Erläuterungen zum Begriff des Gewerbebetriebs um Ausführungen zu Kryptowährungen, zum Internethandel und zum Glücksspiel erweitert.
§ 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag) wurde von Dipl.-Finw. Markus Suchanek, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Düsseldorf, und Dr. Gary Rüsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln umfangreich aktualisiert. Die Kommentierung wurde vor allem an das BMF-Schreiben v. 18.3.2021 zu § 8d KStG angepasst, darüber hinaus waren die Auswirkungen der Neuregelung des § 10a GewStG i.d.F. des JStG 2020 v. 21.12.2020 einzuarbeiten. Schließlich wurde auch die seit der letzten Aktualisierung erschienene Literatur berücksichtigt.
Die Lieferung enthält außerdem eine aktualisierte Fassung der Kommentierung des § 17 KStG (Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft) von Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Rechtsanwalt/Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg.
Zuletzt erschien Lieferung 310 (Mai 2022 / Preise inkl. MwSt.: 119,- € zzgl. 54,- € für die Datenbank).