Herrmann/Heuer/Raupach

EStG KStG Kommentar

Großkommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz
EStG KStG Kommentar
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Dieser Großkommentar steht für Kommentierungen mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität. Das ergibt sich aus der konstanten Rechtsstandspflege sowie dem tatbestandsmerkmalorientierten Aufbau der Kommentierungen von über 100 Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts.
Erscheinungsweise: 6-7 x jährlich
  • Großkommentar mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität
  • Kommentierung wichtiger Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen
  • Autoren aus allen relevanten Bereichen: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung
  • Viele praktische Beispiele
  • Inklusive Online-Modul "Herrmann/Heuer/Raupach online"

ISBN 978-3-504-23063-0

165X235 mm, Kommentar, 10 Ordner
398,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Fehlt kurzfristig am Lager
Beschreibung

Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.

Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis.

Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.

Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.

Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt.

Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.

Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.

Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.

Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.

Auf einen Blick

  • Führender Großkommentar zum EStG und KStG
  • Erstklassige Inhalte
  • Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
  • Meinungsbildend
  • Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
  • Viele praktische Beispiele
  • Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
  • Multidisziplinäres Autorenteam

Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.

Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.

Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus
Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.

Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.

Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online":

  • Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
  • FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
  • Lenski/Steinberg, GewStG Kommentar
  • Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ)
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video.
Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.

Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 317 – Mai 2023

Mit dieser Lieferung erhalten Sie zahlreiche Jahreskommentierungen sowie Neubearbeitungen der folgenden Kommentierungen: § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) wurde aktualisiert von Jens Intemann, Richter am FG Hannover. Die seit der letzten Überarbeitung der Hauptkommentierung ergangene Rechtsprechung und neue Verwaltungsanweisungen wurden umfassend eingearbeitet. Auch die Auswirkungen von Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen in der Rechtsprechung, welche nur mittelbar auf die Anwendung des § 3 Nr. 40 EStG Einfluss haben, wurden bei der Überarbeitung dargestellt. Desweiteren werden die seit der letzten Überarbeitung der Hauptkommentierung erfolgten Gesetzesänderungen kommentiert. Hervorzuheben ist insbesondere die mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021 (BGBl. I2 021, 2035) erfolgte Erweiterung des bereits bestehenden Korrespondenzprinzips durch Einfügung eines neuen Satzes 3. Die Regelung soll die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf bestimmte Fälle grenzüberschreitender hybrider Gestaltungen ausschließen, um eine „Doppelsteuerfreistellung" durch Ausnutzung unterschiedlicher stl. Zuordnungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen zu verhindern. Dabei wird versucht, die sicher etwas „kryptische" Gesetzesformulierung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Regelung einer sachgerechten Auslegung zuzuführen. Die mit dem BEPS-UmsG v. 20.12.2016 (BGBL. I2016, 3000) und dem WertpBeaufsRLUmsG v. 12.5.2021 (BGBl. I2021, 990) nunmehr zum wiederholten Male vorgenommene Neufassung der Regelungen zum Anwendungsausschluss des Eigenhandels des Bankensektors werden erläutert. Soweit die alte Gesetzesfassung noch von praktischer Bedeutung ist, wurde auch die Kommentierung dieser (überholten) Vorschriften beibehalten und überarbeitet. § 3b EStG (Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags-oder Nachtarbeit) wurde von Dr. Winfried Bergkemper,Richter am BFH a.D./Kirchenanwalt, Lenggries unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur überarbeitet.

§ 10g EStG (Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zu Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden) wurde aktualisiert von Herrn Dr. Uwe Clausen,Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in München. Kritisch setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, ob die Bescheinigung über die Förderungswürdigkeit rückwirkend für die Vorjahre geändert werden kann, wenn nachträglich Zuschüsse gewährt werden, die das Abzugspotential im Zuflussjahr übersteigen.

§ 12 EStG (Nicht abzugsfähige Ausgaben) wurde aktualisiert von Hans-Ulrich Fissenewert,Richter am FG Stuttgart. Hinzuweisen ist insbesondere auf die durch das WElektroMobFördG („JStG 2019") v.12.12.2019 (BGBl. I2019, 2451; BStBl. I 2020, 17) vorgenommene Anfügung eines Abzugsverbots für mit strafrechtlichen Sanktionen zusammenhängende Aufwendungen in § 12 Nr. 4 Alt. 2 Mw zum 1.1. 2019 (s. dazu Anm. 141) und auf die strittige, unseres Erachtens zu verneinende Frage, ob damit seither (anders als zuvor) auch die Kosten der Strafverteidigung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen worden sind, auch wenn die Straftat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist (s. Anm. 157). Bedeutsam ist zudem die geplante, aber bislang nicht verwirklichte Einführung eines Abzugsverbots für sog. Verbandsgeldsanktionen bei Wirtschaftsstraftaten (s. Anm. 2).

§ 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte) wurde aktualisiert von Dr. Hans-Joachim Horn,Vorsitzender Richter am FG a.D., Hannover. Die aktualisierte Kommentierung des § 34 EStG berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte. Im Vordergrund steht dabei die Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4EStG), vor allem im Zusammenhang mit der Abgeltung von Überstunden, der wiederkehrenden Gewährung erfolgsbezogener Vergütungsbestandteile und der Kapitalisierung von Ansprüchen auf private oder betriebliche Altersversorgung.

§ 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) wurde aktualisiert von Dipl.-Finw. Wilfried Apitz,Ltd. Regierungsdirektor, Sundern. Die aktualisierte Kommentierung gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Vorschrift und berücksichtigt die in der Zwischenzeit ergangene BFH-und FG-Rechtsprechung. Hervorzuheben sind dabei insbes. die neuen Kommentierungen zu den Bereichen Entgeltlichkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen sowie das Erbringen „in" einem Haushalt (Anm. 11), die Behandlung von Notrufsystemen jeglicher Art (Anm. 14), Handwerkerleistungen im räumlichen Bereich des Haushalts, Auswirkungen einer Modernisierungsmieterhöhung beim Mieter (Anm. 21) sowie die Betrachtung, wie weit der Begriff „Erhaltungsaufwendungen" als Werbungskosten auszulegen ist (Anm. 24).

Anhang zu § 49 EStG zur Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV wurde von Dr. Sven-Eric Bärsch,Dipl.-Kfm., Steuerberater in Frankfurt am Main umfassend unter Berücksichtigung und Auswertung neuester Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur überarbeitet.

§ 50b EStG (Prüfungsrecht) wurde von Dipl.-Finw. Wilfried Apitz,Ltd. Regierungsdirektor, Sundern, vollständig überarbeitet und die aktuelle Entwicklung der FG-und BFH-Rechtsprechung eingearbeitet.

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 317 (Mai 2023/138,- € zzgl 62,- € für die Datenbank).
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Johanna Hey, RA/FAStR/StB Dr. Martin Klein, VorsRiBFH Michael Wendt. Mitherausgeben von Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, RA/FAStR Dr. Uwe Clausen, RA/StB/Vors.RiBFH a.D. Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Prof. Dr. Andreas Musil, PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend, VorsRiinFG Prof. Dr. Susanne Tiedchen, RiBFH Dr. Sven-Christian Witt, RiBFH a.D. Dr. Winfried Bergkemper. Autoren WP/StB Dipl.-Finw. Klaus Altendorf, Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Ltd.RD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, RA/FAStR Prof. Dr. Jochen Axer, StB Dipl.-Kfm. Dr. Sven-Eric Bärsch, Dr. Martina Baumgärtel, Prof. Dr. Bernhard Becht LL.M. †, RiBFH a.D. Dr. Winfried Bergkemper, RiFG Dr. Holger Berninghaus, RiFG Dr. Sascha Bleschick, RiBFH Jürgen Brandt, Dipl-Finw. ARin Claudia Braun, RA Ronald Buge, RA, FAStR Dr. Gero Burwitz, RA, FAStR Dr. Uwe Clausen, Prof. Dr. Marc Desens, StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Thomas Dommermuth, StB/RA Dipl.-Volksw. Prof. Dr. Christian Dorenkamp LL.M. (NYU), WP/StB Dipl.-Kfm. Tobias Dreixler, RiFG Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Dr. Daniel Dürrschmidt LL.M., WP/StB Hans-Martin Eckstein, MinRat Dr. Thomas Eisgruber, RiFG Hans-Ulrich Fissenewert, RA/StB Dr. Einiko Benno Franz LL.M., RA/StB Dr. Arne von Freeden LL.M., Dipl.-Kffr. Dr. Isabel Gabert LL.M., RIBFH Dr. Michael Geissler, RAin, Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria Gersch, RA/FAStR Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth, WP/StB Dr. Kurt Gratz, RiSG Jens Grönke-Reimann, Dipl.-Wirtsch.-Jur. Carina Günther, VorsRiFG Günter Haep, Riin Dr. Antje Hagena LL.M., Dr. Martin L. Haisch, StBin Dr. Uta Haiß, RAin/FAinStR Dr. Dorothee Hallerbach, VorsRiFG Prof. Dr. Friedrich E. Harenberg, RA Sebastian Hartrott, RA/StB Dr. Klaus Herkenroth LL.M., RiBFH Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Johanna Hey, StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Dipl.-Kfm. Dr. Lukas Hilbert, StB Prof. Dr. Jörg Hoffmann, VorsRiFG Dr. Hans-Joachim Horn, RiFG Dipl.-Finw. Jens Intemann, Prof. Dr. Roland Ismer MSc. Econ. (LSE), Reg.-Rätin Dipl.-Finw. Heike Janetzko, VorsRiBFH a.D., RA/StB Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, RiBFH a.D. Dr. Michael Kempermann, RA/StB Dr. Hanno Kiesel, StBin Anne Killat, Prof. Dr. Gregor Kirchhof LL.M., RiFG Dr. Jan-Hendrik Kister, RA/StB/FAStR Dipl.-Finw. Dr. Martin Klein, WP/StB Dr. Werner Kleinle, RA/FAStR Prof. Dr. Thomas Koblenzer, RiFG Prof. Dr. Hagen Kobor, VorsRiFG Dipl.-Finw. Stefan Kolbe M. Tax, RiFG Dipl.-Finw. Dr. Alexander Kratzsch, RiFG Dipl.-Finw. Prof. Dr. Volker Kreft, VorsRiFG a.D. Ulrich Krömker, RA Dr. André Kruschke, RA/StB Dipl.-Kfm.(FH) Dr. Christian Kühner, RA/StB/WP Dr. Thorsten Kuhn, Dr. Egmont Kulosa, Prof. Dr. Lutz Lammers, RiBFH Dr. Christian Levedag LL.M., RAin/StBin Dr. Bettina Lieber, RA Dr. Wolfgang Lingemann, RA/StB Dr. Mathias Link LL.M., StOAR Dipl.-Finw. Andreas Ludolph, RA/StB Prof. Dr. Peter Lüdemann, RA Martin Mager, RA/StB Dr. Hendrik Marchal, RA/StB Dr. Michael Maßbaum, Städt. Rechtsdir. Norbert Meier, StB Dipl.-Finw. Bernd Meyer, Prof. Dr. Lars Micker BScEc, LL.M., StB Dipl.-Ök. Jörg P. Müller LL.M., Prof. Dr. Andreas Musil, Prof. Dr. Ulrich Niehus, RiBFH Dipl.-Kfm. Dr. Gregor Nöcker, RD Dr. Sven Pache, ORR Dipl.-Finw. Joachim Patt, RiFG Dipl.-Kfm. Dr. Stefan Paul M.M., StBin Dipl.-Kffr. Petra Peffermann, RiBFH Dr. Volker Pfirrmann, Ltd. RD Dr. Hansjörg Pflüger, Prof. Dr. Katja Rade, VorsRiFG Dipl.-Finw. Bernd Rätke, RA/StB Dr. Lars Rehfeld, VorsRiinFG Dr. Christina Reuss, Prof. Dr. Heiner Richter, RA/StB Oliver Rosenberg, Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Roth, Gary Rüsch, RiBFH Dr. Ulrich Schallmoser, Christian Schlotmann LL.M., ORRin Dipl.-Finw. Andrea Schmidt, RA Dipl.-Finw. Prof. Dr. Richard Schmidt, NotarAss. Dipl.-Finw. Dr. Stefan Schmitz, RA/StB Dipl.-Finw. Dr. Norbert Schneider, Ri Dr. Tibor Schober, RiinFG Dr. Sandy Schüler-Täsch, Jan Wulbusch LL.M., RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, WP Thomas Semelka, Prof. Dr. Theodor Siegel, RiFG Dr. Reimer Stalbold, PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend, StB Prof. Dr. Thomas Stobbe, RA/FAStR Dr. Frank Stockmann, RA/StB Dr. Andreas Striegel LL.M., StB Dipl.-Finw. Markus Suchanek, WP/StB Dr. Georg Thurmayr, VorsRiFG Dr. Susanne Tiedchen, RiFG Dr. Kai Tiede, Prof. Dr. Oliver Tillmann, StBin Luise Uhl-Ludäscher, RA/FAStR Georg von Wallis, RA/FAStR/FAVwR Klaus Voß, VorsRiFG Dr. Klaus J. Wagner, RA/FAStR Dr. Heinrich Jürgen Watermeyer, RiBFH Rainer Wendl, VorsRiBFH Michael Wendt, RiFG Dr. Stefan Wilk, Prof. Dr. Helmuth Wilke, RiFG Dr. Sven-Christian Witt. Begründet von Alfons Mrozek, Albert Kennerknecht. Fortgeführt von RA/FAStR Carl Herrmann †, RA/FAStR Dr. Gerhard Heuer †, RA/FAStR Prof. Dr. Arndt Raupach.
Rezensionen

„Insgesamt gelingt dem Herrmann/Heuer/Raupach eine unerreichte Balance zwischen umfassender Information und juristischer Prägnanz, wissenschaftlicher Tiefe und klarer Orientierung für die Praxis!“
Vors.RiinBFH Prof. Dr. Monika Jachmann in JM 10/2014, S. 395

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