EStG KStG Kommentar
Großkommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz
Online in diesen Modulen
Aktionsmodul Steuerrecht
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Steuerrecht Premium
juris Ertragsteuerrecht
- Großkommentar mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität
- Kommentierung wichtiger Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen
- Autoren aus allen relevanten Bereichen: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung
- Inklusive Datenbank Herrmann/Heuer/Raupach online mit vielen Top-Inhalten
Beschreibung
Alle Änderungen stets im Blick
Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.
Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.
Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.
Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen, die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.
Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.
Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.
Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Auf einen Blick
- Führender Großkommentar zum EStG und KStG
- Erstklassige Inhalte
- Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
- Meinungsbildend
- Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
- Viele praktische Beispiele
- Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
- Multidisziplinäres Autorenteam
Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.
Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.
Herrmann/Heuer/Raupach online: Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung.
Inhalte Herrmann/Heuer/Raupach online
- Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
- Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar
- Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar
- Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar
- FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Die Lieferung 336:
In dieser Lieferung wird die Überarbeitung des § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden) mit den Kommentierungen der Absätze 5 und 7 – kommentiert von Prof. Dr. Susanne Tiedchen, Vors. Richterin am FG, Cottbus – sowie des Absatzes 6 – kommentiert von Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Ulm, abgeschlossen. In der Kommentierung zu Abs. 5 wird insbesondere auf den neu eingefügten Satz 2 und das dazu mittlerweile erschienene Schrifttum eingegangen.
Außerdem finden Sie in dieser Lieferung Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu folgenden Vorschriften:
Die Kommentierung zu § 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften) wurde aktualisiert von Dr. Kai Tiede, Vorsitzender Richter am FG, Cottbus. Sie berücksichtigt die nach der Erstkommentierung erschiene Literatur sowie die Änderungen durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I 2025 Nr. 108), mit dem der Gesetzgeber einige wesentliche Probleme der bisherigen Regelung aufgegriffen hat, damit von der Option häufiger Gebrauch gemacht wird. Dies betrifft die Erweiterung der Optionsmöglichkeit für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (§ 1a Abs. 1 Satz 2 KStG), die Ausweitung der Option auf Neugründungsfälle und auf Fälle von Formwechseln (§ 1a Abs. 1 Satz 7 KStG), die Unschädlichkeit der Zurückbehaltung von Anteilen an der Komplementär-Gesellschaft (§ 1a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 KStG) sowie die „Entschärfung" der Ausschüttungsfiktion (§ 1a Abs. 3 Satz 5 KStG).
Die Kommentierung zu § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens von Körperschaften) wurde überarbeitet von Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus, Oberregierungsrat, Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen, Dipl.-Finw. Heike Janetzko, Oberregierungsrätin, München, Dr. Bernhard Liekenbrock, Steuerberater, Bonn, Dr. Volker Pfirrmann, Vorsitzender Richter am BFH, München, und Dr. Stefan Wilk, Vorsitzender Richter am FG, Köln. Bei der Überarbeitung der allgemeinen Erläuterungen zu § 8 KStG wurde die neueste Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Rechtsentwicklung, etwa zur Behandlung gemischter Aufwendungen im Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung oder zum Verhältnis des § 8 KStG zu Vorschriften anderer Rechtsmaterien, wie z.B. dem AStG oder dem MinStG, ausgewertet und in die Kommentierung eingearbeitet. Die Darstellung der internationalen Entwicklungen im Unternehmenssteuerrecht wurde um einen Abschnitt zur aktuellen Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung eines neuen, einheitlichen Regelwerks zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage (BEFIT; Business in Europe: Framework for Income Taxation) erweitert. Die Kommentierung zu den Tatbestandsmerkmalen der verdeckten Gewinnausschüttung wurde unter Berücksichtigung neuerer Entscheidungen des BFH und der Veröffentlichungen in der Literatur aktualisiert. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf der Frage der sog. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung, da diese auch in der Praxis der überwiegende Anlass für Auseinandersetzungen zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung beim Streit über das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ist. Das ABC zur verdeckten Gewinnausschüttung wurde unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur überarbeitet, etwa zu Fragen der Pensionsrückstellung, zu Arbeitszeitkonten sowie zur Konzernfinanzierung. In die Kommentierung zu den Ausschüttungen auf Genussrechte wurde das BMF-Schreiben vom 11.4.2023 eingearbeitet, mit dem die Finanzverwaltung umfassend zu steuerbilanziellen und ertragsteuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit Genussrechtskapital Stellung genommen hat. Insbesondere die Akzeptanz der grundsätzlichen Qualifizierung von Genussrechtskapital als Fremdkapital schafft Rechtssicherheit und erlaubt die systematische Lösung bisheriger Zweifelsfragen. In der Überarbeitung der Kommentierung der Absätze 7 bis 9 wurden neben der aktuellen höchstrichterlichen und finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Einordnung und Abgrenzung begünstigter Dauerverluste und deren Rechtsfolgen insbesondere die beihilferechtlichen Aspekte der Regelung behandelt. Ebenfalls eingearbeitet wurden die seit der letzten Aktualisierung erschienenen Verwaltungsanweisungen und die aktuelle Literatur.
Ausblick auf die kommende Lieferung
Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im März 2026 und wird ua. Kommentierungen im Rahmen des § 3 EStG sowie zu § 6 Absatz 5 EStG und zu den §§ 10 und 22 EStG enthalten.
Zuletzt erschien Lieferung 336 (Januar 2026/139,- € zzgl. 67,- € für die Datenbank).
Autoren
Gesamtverantwortliche Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey; VorsRiBFH aD/RA/StB Michael Wendt, Dipl.-Finw.; RA/StB/FAStR Dr. Martin Klein, Dipl.-Finw.Mitherausgeber: Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Universität Ulm; RiBFH aD Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries; RA/FAStR Dr. Uwe Clausen; VorsRiFG Jens Intemann, Dipl.-Finw.; RA/StB Dr. Mathias Link, LL.M.; Prof. Dr. Andreas Musil†; RiBFH Dr. Jens Reddig; RiFG Prof. Dr. Tibor Schober; PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend; VorsRiinFG Prof. Dr. Susanne Tiedchen; VorsRiBFH Rainer Wendl; RiBFH Dr. Sven-Christian Witt, Dipl.-Kfm.Autoren: RA/StB Dr. Sebastian Adam; Prof. Dr. Heribert M. Anzinger; Ltd.RD aD/StB Wilfried Apitz, Dipl.-Finw.; RA/FAStR/WP/StB Prof. Dr. Jochen Axer; RiinBFH Petra Barche; StB Prof. Dr. Sven-Eric Bärsch, Dipl.-Kfm.; StB Dr. Maximilian Benke, M.Sc.; RiBFH aD/Kirchenanwalt Dr. Winfried Bergkemper; RiFG Dr. Holger Berninghaus; VorsRiFG Dr. Sascha Bleschick; RiBFH aD Prof. Jürgen Brandt; RA/StB/FAStR Dr. Jan Brinkmann, MJur. (Oxford); RR Jochen Bürstinghaus, Dipl.-Finw.; RA Ronald Buge; RA/FAStR Dr. Gero Burwitz; RA/FAStR Dr. Uwe Clausen; Prof. Dr. Marc Desens; StB Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Dipl.-Kfm.; WP/StB Tobias Dreixler, Dipl.-Kfm.; RiFG Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen; Dr. Daniel Dürrschmidt, LL.M.; WP/StB Hans-Martin Eckstein; RiFG Hans-Ulrich Fissenewert; StB Dr. Christian Frank, LL.M.; RA/StB Dr. Einiko Benno Franz, LL.M.; RA/StB/FAStR Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU); Dr. Isabel Gabert-Pipersberg, LL.M., Dipl.-Kffr.; RiBFH Dr. Michael Geissler; RiFG Dr. Christian Gercke; RA/FAStR Dr. Rüdiger Gluth, Dipl.-Finw.; VorsRiFG Günter Haep; StB/FBIStR Dr. Tobias Hagemann, ADIT, M.Sc., LL.M., LL.M. (King’s College); RiinFG Dr. Antje Hagena, LL.M.; RA Dr. Martin L. Haisch; StBin Dr. Uta Haiß; Rain/FAinStR Prof. Dr. Dorothee Hallerbach; RiFG Stephan Hamacher; RD Dr. Felix Haug, LL.M. (London); RiFG Dr. Julius Helbich; StBin Dr. Sophie Henkel, LL.M. (London); RiFG Fabian Hentschel; RA/StB/Attorney-at-Law Prof. Dr. Klaus E. Herkenroth, LL.M. (University of Michigan); RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus; Prof. Dr. Johanna Hey; StB Dr. Christian Hick, Dipl.-Kfm.; Evelyn Hörhammer; RA/StB Dr. Steffen Hörner; VorsRiFG aD Dr. Hans-Joachim Horn; VorsRiFG Jens Intemann, Dipl.-Finw.; RiFG Tim Isler; Prof. Dr. Roland Ismer, M.Sc Econ. (LSE); ORRin Heike Janetzko, Dipl.-Finw.; StB Dr. Christian Kahlenberg, LL.M.; VorsRiBFH aD/RA Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler; RA/StB Dr. Hanno Kiesel; Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M.; VorsRiFG Dr. Jan-Hendrik Kister; Carina Klaas, Dipl.-Wirtschaftsjur.; RA/StB/FAStR Dr. Martin Klein, Dipl.-Finw.; RiFG Dr. Marko Klüger; RA/FAStR Prof. Dr. Thomas Koblenzer; RiFG Prof. Dr. Hagen Kobor; VorsRiFG Stefan Kolbe, M. Tax, Dipl.-Finw.; StB Andreas Kortendick, LL.M., Dipl.-Finw.; RA/StB Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Dipl.-Finw.; VorsRiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finw.; VorsRiFG aD Ulrich Krömker; RA Dr. André Kruschke; RA/StB Dr. Christian Kühner, Dipl.-Kfm. (FH); RA/StB/WP Dr. Thorsten Kuhn; RiBFH Dr. Egmont Kulosa; RiFG Prof. Dr. Lutz Lammers; Rain/StBin Stefanie Latrovalis, LL.M.; RiinFG Katja Lebelt, Dipl.-Finw.; StB Jannik Lensing; Dr. Simon Lentz, Dipl.-Finw.; RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London); Dr. Bettina Lieber†; StB Dr. Bernhard Liekenbrock, Dipl.-Kfm.; RA Dr. Wolfgang Lingemann; RA/StB Dr. Mathias Link, LL.M.; StB Dr. Tammo Lüken, Dipl.-Kfm; MR Peter Mandler, Dipl.-Vw., Dipl.-Finw (FH); RA/StB Dr. Hendrik Marchal; StB Bernd Meyer, Dipl.-Finw.; Prof. Dr. Lars Micker, LL.M., BScEc; RiVG Dr. Matthias Modrzejewski; RiFG Lukas Münch, LL.M., Dipl.-Finw.; Prof. Dr. Andreas Musil†; Prof. Dr. Ulrich Niehus; ORR Joachim Patt, Dipl.-Finw.; RiBFH Dr. Stefan Paul, M.M., Dipl.-Kfm.; StBin Petra Peffermann, Dipl.-Kffr.; RiBFH Dr. Volker Pfirrmann; WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Dipl.-Kfm.; StB Stefan Quenzel; Prof. Dr. Katja Rade; VorsRiFG Bernd Rätke, Dipl.-Finw.; RiBFH Dr. Jens Reddig; RA/StB Prof. Dr. Lars Rehfeld; RA Dr. Matthias Remmel, LL.M., EMBA; VorsRiinFG Dr. Christina Reuss; Prof. Dr. Heiner Richter; Prof. Dr. Rasa Rollberg; RA/StB Oliver Rosenberg; Prof. Dr. Gary Rüsch; VorsRiBFH Dr. Ulrich Schallmoser; StB Frederik Schildgen, M.Sc.; Prof. Dr. Andrea Schmidt; Notar Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz, Dipl.-Finw.; RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, Dipl.-Finw.; RiFG Prof. Dr. Tibor Schober; RiinBFH Dr. Sandy Schüler-Täsch; RA/StB Markus Schulz, Dipl.-Kfm.; RA Dr. Frederik Schumacher; StB Dr. Georg Philipp Siebenlist, M.Sc.; VorsRiFG Dr. Reimer Stalbold; PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend; VorsRiinFG Martina Stellmacher; StB Prof. Dr. Thomas Stobbe; RA/FAStR Dr. Frank Stockmann; RA/StB/Attorney-at-Law Dr. Andreas Striegel, LL.M.; RA Klaus Strohner; StB Markus Suchanek, Dipl.-Finw.; StB Dr. Henrik Sundheimer, LL.M., Dipl.-Kfm.; WP/StB Dr. Georg Thurmayr; VorsRiinFG Prof. Dr. Susanne Tiedchen; VorsRiFG Dr. Kai Tiede; StB Prof. Dr. Oliver Tillmann; StBin Luise Uhl-Ludäscher, Dipl.-Ök., Dipl.-Finw.; PräsFG Dr. Klaus J. Wagner; RA/FAStR Georg von Wallis; RA/FAStR Dr. Heinrich Jürgen Watermeyer, Dipl.-Finw.; StBin Anna Katharina Wedemeier; VorsRiBFH Rainer Wendl; VorsRiBFH aD/RA/StB Michael Wendt; VorsRiFG Dr. Stefan Wilk; StB Prof. Dr. Helmuth Wilke; RiBFH Dr. Sven-Christian Witt, Dipl.-Kfm.; RR Dr. Jan Wulbusch, LL.M.; RA/StB Mirco Zantopp, Dipl.-Finw. (FH); RAin Dr. Isabella Zimmerl.Herausgeber mit langjähriger Mitarbeit: Carl Herrmann†; Dr. Gerhard Heuer†; Dr. Rudolf Jansen†; Prof. Dr. Arndt Raupach; Friedrich Wrede†.Begründet von: Alfons Mrozek†, Senatspräsident des Reichsfinanzhofs; Albert Kennerknecht†, Ministerialrat im Reichsfinanzministerium.Fortgeführt von: Carl Herrmann†, Rechtsanwalt, Ministerialrat im Reichsrechnungshof; Dr. Gerhard Heuer†, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Arndt Raupach, Rechtsanwalt.Rezensionen
„Insgesamt gelingt dem Herrmann/Heuer/Raupach eine unerreichte Balance zwischen umfassender Information und juristischer Prägnanz, wissenschaftlicher Tiefe und klarer Orientierung für die Praxis!“
Vors.RiinBFH Prof. Dr. Monika Jachmann in JM 10/2014, S. 395
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