FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
FR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien
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Entschädigung
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Grundstücks-AfA
Insolvenzsteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Investitionsabzugsbetrag
Kapitaleinkünfte
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Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Nachlassspaltung
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Personengesellschaften/Verfahren
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Arbeitnehmer
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Gewerbesteuer
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Rentenbesteuerung
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Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 8/2026
Aufsätze
Gröne, Matthias / Wolter, Jan-Niklas, Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung, FR 2026, 341-352
Die Bedeutung von HomeOffice-Arbeitsplätzen ist in den letzten Jahren gestiegen. Hierauf hat der Gesetzgeber mit geänderten Regelungen zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Einführung einer sog. Tagespauschale reagiert. Im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen haben sich einige Zweifelsfragen und Anwendungsprobleme ergeben. Sie betreffen vor allem die Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Stpfl., die Frage nach dem Tätigkeitsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten sowie die Voraussetzungen eines Überwiegens der Tätigkeit im HomeOffice. Diese werden in dem vorliegenden Beitrag adressiert und unter Einbezug der Entwicklungsgeschichte der Bestimmungen analysiert. Die Analyse mündet in einem konkreten Vorschlag für eine Neufassung der gesetzlichen Bestimmung.
Bärsch, Sven-Eric / Hillers, Jan-Hendrik / Stoll, Anton, Begründung internationaler Betriebsstätten durch mobiles Arbeiten im Homeoffice – Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, FR 2026, 353-362
Die Begründung von Betriebsstätten ist nach wie vor ein Dauerbrenner im Internationalen Steuerrecht. Dies gilt insbesondere auch für die Begründung von Betriebsstätten im Homeoffice. Die OECD und die deutsche Finanzverwaltung haben sich jüngst zu dieser Thematik positioniert. Der nachfolgende Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen zur Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Homeoffice dar und ordnet diese ein.
Dapprich, Tim Niklas, Treaty Override und Atomisierung der Subject-to-tax-Klausel in Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Luxemburg mittels § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG, FR 2026, 362-368
Die Frage, ob trotz der Besteuerung von Einkunftsteilen eine Subject-to-tax-Klausel Anwendung finden kann, ist weiterhin von Bedeutung. Die kürzlich ergangenen Entscheidungen des FG Rheinland-Pfalz und des FG des Saarlandes bestätigen, dass § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG mittels Treaty Override zu einer Atomisierung der in Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Subject-to-tax-Klauseln führen kann. Der Beitrag ordnet beide Entscheidungen in aktuelle Diskussionen ein und bezieht Stellung zu zentralen Streitfragen.
Ceterum censeo
Gesundheit ist (dann doch) das höchste Gut, FR 2026, 369
Rechtsprechung
Verdeckte Gewinnausschüttung
BFH v. 17.12.2025 - I R 4/23, Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage, FR 2026, 369-374
BFH v. 19.11.2025 - I R 50/22, Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage, FR 2026, 374-380
Organschaft
BFH v. 5.11.2025 - I R 37/22, Ertragsteuerrechtliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags, FR 2026, 380-384
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de
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