FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die FinanzRundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
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Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die FinanzRundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der FinanzRundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
ifst-Schriften, Archiv seit 2011
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Betriebsausgaben
Bilanzen
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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
EU-Recht
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Geldwerter Vorteil
Gewerbesteuer
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Grundstücks-AfA
Insolvenzsteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Investitionsabzugsbetrag
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Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Nachlassspaltung
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Personengesellschaften/Verfahren
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Private Veräußerungsgeschäfte
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Arbeitnehmer
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 13/2026
Aufsätze
Bäuml, Swen / Bender, Soufian / Walter, Stefan, (Un-)zulässige Rechtsfortbildung im Steuerrecht unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH v. 26.2.2025 – II R 54/22, FR 2026, 280, FR 2026, 585-592
Der Beitrag analysiert die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht anhand des BFH-Urteils vom 26.2.2025 (II R 54/22). Im Streit stand die Frage, ob die Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA im Wege einer steuerverschärfenden Analogie als Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b ErbStG a.F. zu behandeln ist. Die Autoren kritisieren die Entscheidung des BFH sowohl methodisch als auch verfassungsrechtlich. Weder liege ein vergleichbarer Sachverhalt noch eine planwidrige Regelungslücke vor. Die analoge Erweiterung des Verwaltungsvermögenskatalogs verletze daher den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und verstoße gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes. Vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerde sprechen nach Auffassung der Autoren gewichtige Gründe dafür, dass das BVerfG die Entscheidung des BFH beanstanden wird.
Pesch, Ralph Wilhelm / Schwenker, Jörg, Tagungsbericht zur 2. Kölner Jahresveranstaltung “Recht & Steuern im Fokus des Spitzensports“, FR 2026, 592-599
Die zweite Jahresveranstaltung der Kölner Tagungsreihe “Recht & Steuern im Fokus des Spitzensports“ fand am 26.11.2025 erneut in den repräsentativen Kanzleiräumen der CBH-Rechtsanwälte in Köln statt. Nachdem bereits die Auftaktveranstaltung im Vorjahr auf große Resonanz gestoßen war, bestätigte auch die diesjährige Tagung eindrucksvoll, dass sich die Veranstaltungsreihe als festes jährliches Forum für aktuelle rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen des professionellen Sports etabliert hat. Veranstalter waren wiederum die Gastgeberkanzlei CBH Rechtsanwälte, die Steuerberaterkanzlei PESCH sowie Steuerberater Jörg Schwenker. Wie schon im Vorjahr führte Rechtsanwalt Johannes Ristelhuber als Vertreter des Gastgebers und Moderator mit sicherer Hand durch die Veranstaltung. Die hochkarätig besetzte Tagung richtete sich an Vereine, Verbände, Berater, Funktionsträger und sonstige Akteure des Spitzensports und verband in sieben Themenblöcken aktuelle Praxisfragen mit grundsätzlichen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entwicklungen. Die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe ist bereits vorgesehen: Die nächste Veranstaltung wird am 25.11.2026 am selben Ort stattfinden.
Peters, Nils Christian, Anfechtungsrechte Dritter im Steuerverfahrensrecht – Zugleich Besprechung von BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19 zum steuerlichen Einlagekonto, FR 2026, 599-610
Das Steuerrecht ist naturgemäß hoheitlich und – weil nur die wenigsten freiwillig Steuern zahlen – eingriffsintensiv (Münch in H/H/S, AO – FGO, § 40 FGO Rz. 44). Die Sicht der Rechtsschutzproblematik ist dabei im Wesentlichen auf die dualistische Beziehung Steuerpflichtiger – Finanzverwaltung fixiert (Knobbe-Keuk, BB 1982, 385). Unter welchen Voraussetzungen auch Dritte steuerliche Verwaltungsakte anfechten können, ist weder ausdrücklich gesetzlich geregelt noch dogmatisch abschließend geklärt. Nach einer Einführung zu Beschwer und Klagebefugnis als wesentliche Hürden einer (Dritt-)Anfechtung im Steuerrecht werden die relevanten Konstellationen der Drittanfechtung vorgestellt und systematisiert. Anschließend wird das BFH-Urt. v. 21.12.2022 – I R 53/19, BStBl. II 2023, 504 vorgestellt und einer Bewertung hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu den bestehenden Drittanfechtungsrechten, aber auch seiner Verfassungsmäßigkeit unterzogen. Zuletzt werden alternative Lösungsmöglichkeiten für die Herstellung eines Ausgleichs zwischen Rechtsschutz des Dritten und Rechtssicherheit erwogen und bewertet.
Ceterum censeo
Großes (Übel) entsteht auch oft im Kleinen, FR 2026, 610
Rechtsprechung
Bilanzen
BFH v. 3.3.2026 - IX R 33/23, Handgeldzahlungen im Profisport, FR 2026, 611-616
Betriebliche Altersversorgung
BFH v. 30.10.2025 - X R 25/23, Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht, FR 2026, 617-624
Entschädigung
BFH v. 15.10.2024 - IX R 5/23, Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig, FR 2026, 624-628
Gewerbesteuer
BFH v. 17.12.2025 - I R 9/23, Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG, FR 2026, 628-631
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de
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