FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
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Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 11/2026
Aufsätze
Eilers, Stephan / Hoppe, Claas-Constantin, Zwischen Konkretisierung und ungelösten Kernproblemen – unvollständige Sanierung des Sanierungssteuerrechts?, FR 2026, 489-494
Der Beitrag untersucht das BMF-Schreiben vom 29.4.2026 zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG. Er arbeitet heraus, dass der Erlass zwar einzelne Anwendungsfragen der Sanierungspraxis konkretisiert, zentrale systematische und praktische Probleme des Sanierungssteuerrechts jedoch ungelöst lässt. Insgesamt erscheint der Erlass als begrenzter Fortschritt, nicht aber als abschließende Antwort auf die sanierungssteuerrechtlichen Kernfragen. Hier sehen die Autoren den Gesetzgeber in der Pflicht, die steuerlichen Fallstricke zu beseitigen.
Spilker, Bettina / Wuschko, Michael, Dienstfahrzeuge im Fokus des BFH, FR 2026, 494-501
Immer wieder geht es in der Praxis um die Streitfrage, ob im Hinblick auf Dienstfahrzeuge eine private Nutzung zu versteuern ist. Befinden sich Fahrzeuge im Betriebsvermögen, besteht aufgrund eines Anscheinsbeweises ein Generalverdacht ihrer Privatnutzung. Es bleibt jedoch der Weg des Nachweises, dass das Dienstfahrzeug nur dienstlich genutzt wird. Welche Anforderungen daran zu stellen sind, war in letzter Zeit mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung. Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, möglichen Sachvortrag sowie die Behandlung im Steuerstrafverfahren.
Briese, André, Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG: Zum Grundlohn und den Auswirkungen der bAV sowie zum Zusätzlichkeitskriterium, FR 2026, 501-506
Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG bemessen sich in Abhängigkeit vom sog. Grundlohn. Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils v. 10.8.2023 – VI R 11/21, BStBl. II 2024, 202 = FR 2024, 184 m. Anm. Valta, soll nachfolgend der Frage nachgegangen werden, wie dieser Grundlohn zu bestimmen ist und welche Auswirkungen die betriebliche Altersversorgung (bAV) hierauf hat. Abschließend wird erörtert, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Erfordernis, dass die steuerbegünstigten Zuschläge neben dem Grundlohn zu leisten sind (§ 3b Abs. 1 EStG) und dem Zusätzlichkeitskriterium, wonach eine steuerbegünstige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzutreten muss (§ 8 Abs. 4 EStG). Angesichts der geplanten Ausweitung der Steuerbefreiung auf Überstundenvergütungen und der zunehmenden Bedeutung der bAV ergibt sich eine erhebliche praktische Relevanz der hier diskutierten Fragen.
Häsner, Christoph, Die gewerbliche Aufwärtsinfektion gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 2 EStG im Spiegel aktueller Finanzrechtsprechung – Zugleich Anmerkungen zu FG Münster v. 17.2.2026 – 15 K 1605/24 G, FR 2026, 506-510
Auf Anordnung von § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 2 EStG findet eine Qualifikation sämtlicher Einkünfte einer Personengesellschaft als gewerbliche Einkünfte statt, sofern diese positive oder gar negative Einkünfte aus der Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft bezieht. Das BVerfG erachtet § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG u.a. nur deshalb für verfassungskonform, weil die mit der Abfärbung verbundenen Rechtsfolgen nicht in jedem Fall vollständig zum Tragen kommen. Dementsprechend hat sich der BFH in jüngster Vergangenheit stets um eine restriktive Norminterpretation bemüht und so den Anwendungsbereich der Aufwärtsinfektion auf die einkommensteuerliche Sphäre beschränkt. Dadurch stellt sich jedoch zugleich die Frage, welcher Gewerblichkeitsfiktion u.U. ein Vorrang einzuräumen ist, sofern daneben die Tatbestandsvoraussetzungen der gewerblichen Prägung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG erfüllt sind. Es geht dabei um nicht weniger als die Vermeidung der sachlichen Gewerbesteuerpflicht. Über eine derartige Konstellation hatte nunmehr das FG Münster mit Urteil vom 17.2.2026 zu befinden. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, § 115 Abs. 2 FGO.
Ceterum censeo
Lang oder langweilig oder doch auch kurzweilig, FR 2026, 510
Rechtsprechung
Personengesellschaften
BFH v. 11.12.2025 - IV R 17/23, Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG – Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie, FR 2026, 510-518
BFH v. 21.8.2025 - IV R 16/22, “Unechte“ Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung “eigener“ Anteile, FR 2026, 518-527
Verwaltungsentscheidungen
Sanierungssteuerrecht
BMF v. 29.4.2026 - IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239, Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG, FR 2026, 527-536
Tagungshinweise
12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage, FR 2026, 536
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
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