GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

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juris Medizinrecht

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2026: 581 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
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Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Aufsätze

Arndt, Johannes, Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), GesR 2026, 137-143

Zum 1.1.2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. 2025 I Nr. 371 vom 29.12.2025, im Folgenden: BEEP) in Kraft getreten. Es stellt einen weiteren Meilenstein der kompetenzbasierten Akademisierung der Pflege dar und erkennt Pflegefachpersonen erstmals sowohl berufs- als auch leistungsrechtlich als eigenständigen Heilberuf mit eigener heilkundlicher Verantwortlichkeit an. Zentrale Neuerung ist die Abkehr vom Delegationsmodell hin zur Substitution ärztlicher Leistungen im Rahmen staatlich anerkannter Kompetenzen (§ 4a PflBG, § 15a SGB V). Daneben reformiert das Gesetz die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen (§§ 45f ff., 92c SGB XI), modifiziert die Bedarfsplanung unter stärkerer Einbindung der Kommunen und führt verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Vergütungsverhandlungen ein. Zugleich wird die aus der Pandemie bekannte Pflicht zur Notstandsanzeige verstetigt. Insgesamt handelt es sich um ein inhaltlich heterogenes Omnibusgesetz, dessen praktische Umsetzung maßgeblich von nachgelagerten Vertragswerken abhängen wird.

Retter, Sebastian / Schulte, Marina, § 33a Abs. 5 SGB V – Das Zuweisungs- und Kooperationsverbot bei digitalen Gesundheitsanwendungen im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsanforderungen, GesR 2026, 144-152

Der Beitrag untersucht das durch § 33a Abs. 5 SGB V statuierte Zuweisungs- und Kooperationsverbot bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Verfasser analysieren die Normstruktur, den Adressatenkreis sowie den Regelungszweck der Vorschrift und setzen diese in Bezug zu den Parallelvorschriften der §§ 31 MBO-Ä, 128 Abs. 2 SGB V und 11 ApoG. Im Mittelpunkt steht die These, dass die Norm in ihrer derzeitigen Fassung den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen aus Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG nicht genügt. Insbesondere die fehlende Abgrenzung zwischen zulässiger produktspezifischer Verordnung und unzulässiger Zuweisung, die Unschärfe der Begriffe “Rechtsgeschäfte“ und “Absprachen“ sowie die Einbeziehung “faktischer Kooperationsverhältnisse“ begründen erhebliche Rechtsunsicherheiten. Die Verfasser plädieren für eine enge, am Wortlaut orientierte Auslegung des Adressatenkreises und zeigen Rechtsschutzmöglichkeiten sowie konkreten Reformbedarf auf.

Rechtsprechung kompakt

BGH v. 4.12.2025 - III ZR 14/25 / Münzel, Hartmut, Zur Tragung des Risikos der Sozialversicherungspflicht bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhaus und Ärzten, GesR 2026, 152-153

VG Düsseldorf v. 29.12.2025 - 29 K 9035/23 / Ratzel, Rudolf, Zur Nachweispflicht des Masernschutzes, GesR 2026, 153-154

Rechtsprechung

BVerwG v. 6.11.2025 - 3 C 17.23, Erteilung der Approbation trotz Sehbehinderung, GesR 2026, 154-157

OVG Lüneburg v. 9.12.2025 - 8 ME 107/25, Abschluss einer Ausbildung für den ärztlichen Beruf, GesR 2026, 157-160

BVerwG v. 4.12.2025 - 3 C 3.24, Aufnahme eines Universitätsklinikums in den Krankenhausplan, GesR 2026, 160-163

OVG NW v. 26.1.2026 - 13 B 338/25, Berücksichtigung von G-BA-Mindestmengenanforderung in Krankenhausplanung, GesR 2026, 163-168

OLG Dresden v. 5.11.2025 - 4 W 691/25, Privatliquidation bei fraglicher GKV-Mitgliedschaft?, GesR 2026, 168-170

OLG Nürnberg v. 19.8.2025 - 3 U 562/25 UWG, Zulässigkeit der Bezeichnung als “Fachzentrum für medizinische Haarentfernung“, GesR 2026, 170-175

BGH v. 21.1.2026 - XII ZB 182/25, Vorsorgevollmacht: Feststellung der Geschäftsfähigkeit, GesR 2026, 175-180

OLG Bamberg v. 15.12.2025 - 4 U 71/25 e, Abgrenzung von Primär- und Sekundärschaden bei rechtswidrigem Eingriff, GesR 2026, 180-185

BSG v. 13.11.2025 - B 3 KR 17/23, Voraussetzungen der Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis, GesR 2026, 185-187

LSG Nds.-Bremen v. 20.1.2026 - L 16 KR 452/23, Keine Kostenerstattung für Nierentransplantation im Ausland, GesR 2026, 187-192

LSG Schl.-Holst. v. 20.1.2026 - L 10 KR 21/25 B ER, Aufnahme einer digitalen Anwendung ins DiGA-Verzeichnis, GesR 2026, 192-198

SG Stuttgart v. 17.7.2025 - S 5 KA 113/23, Wirtschaftlichkeitsprüfung von Hochschulambulanzen, GesR 2026, 198-200

OLG Köln v. 19.12.2025 - 5 U 87/25, Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs bei Pauschalhonorar, GesR 2026, 200-203

OLG Dresden v. 27.1.2026 - 4 U 1229/25, PKV: Kostenerstattung bei Auslandsbehandlung, GesR 2026, 203

Rezensionen

Schrott, Nina, Annika Kristin Vahlenkamp, Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren. Zwischen Geheimnisschutz und Strafverfolgung, GesR 2026, 203-204

Aktuelles

GKV-Spitzenverband

Erreichbarkeit von Apotheken weiterhin gut, GesR 2026, R20

DKG

DKG zur Einigung zum KHAG – Kompromiss zwischen Bund und Ländern schafft Planungssicherheit – zentrale Fragen werden aber verschoben, GesR 2026, R20-R21

Bundesärztekammer

Dr. Ramin Parsa-Parsi wird Generalsekretär des Weltärztebundes, GesR 2026, R21

KBV

KBV-Vorstand warnt vor Streichung von Vergütungsregeln, GesR 2026, R21-R22

ABDA

ABDA-Präsident begrüßt Ankündigung der Koalition zum Apothekenhonorar, GesR 2026, R22

BfArM

Weniger ist mehr: Wie der zielgerichtete Einsatz von Antibiotika Resistenzen verhindert, GesR 2026, R22-R23

Retraktion, GesR 2026, R23

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)

Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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