GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
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juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 7/2026
Aufsätze
Dano, Richard A. / Hähnel, Anna / Strocka, Sebastian, Berufsrechtliche Herausforderungen der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonen, GesR 2026, 409-417
Patient:innen haben ein Bedürfnis nach einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung, die regelmäßig heilkundliche Leistungen sowohl ärztlicher als auch nichtärztlicher Gesundheitsfachpersonen umfasst. Zur Sicherung der Versorgungsqualität kann während des gesamten Krankheitsverlaufs eine interprofessionelle Zusammenarbeit erforderlich sein. Diese versorgungswissenschaftliche Erkenntnis rückt zunehmend in den Fokus des Bundesgesetzgebers (vgl. § 73d Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V n.F.). Vor diesem Hintergrund untersucht der nachfolgende Aufsatz unter Berücksichtigung der Therapiefreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), ob Ärzt:innen berufsrechtlich im Interesse der Patient:innen zur Zusammenarbeit mit nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet sein können. Zudem wird der für die Versorgungspraxis bedeutsamen Frage nachgegangen, wie die jeweiligen Verantwortungsbereiche rechtlich voneinander abzugrenzen sind.
Becker-Wulf, Pascal / Kowalski, Pascal Georg, (Kein) Sofortvollzug im streitigen Nachbesetzungsverfahren?, GesR 2026, 417-421
Die Autoren setzen sich mit der zurückhaltenden Verwaltungspraxis zur Anordnung des Sofortvollzuges im Kontext des Nachbesetzungsverfahrens auseinander. Anhand von Normalfallkonstellationen, Methodik und Rechtsprechung werden hierbei die gängigen Argumente der Verwaltung kritisch beleuchtet. Ersichtlich wird, dass die Verwaltung ihre Argumente entweder entgegen etablierten dogmatischen Strukturen aufbaut oder sich einer rein quantitativen Betrachtungsweise bedient. Im Ergebnis sind die Autoren der Auffassung, dass sich – aufgrund des Interesses an der Verwertung des Praxissubstrates i.S.d. § 103 Abs. 4 S. 9 SGB V – entgegen der Verwaltungspraxis die Anordnung des Sofortvollzuges gebietet.
Rechtsprechung kompakt
OLG Bamberg v. 21.1.2026 - 3 UKl 30/25 e / Priewer, Mathias / Thieme-Hack, Patrick, Zur werberechtlichen Einordnung von Pull-Information, GesR 2026, 422-423
Rechtsprechung
BSG v. 28.1.2026 - B 1 KR 9/25 R, Erstattung der Kosten aufwendiger Arzneimittel bei vollstationärer Behandlung, GesR 2026, 423-429
LAG Hamm v. 5.2.2026 - 18 SLa 685/25, Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen durch kirchlichen Krankenhausträger, GesR 2026, 430-439
OLG Dresden v. 13.4.2026 - 4 W 197/26, PKH für Verteidigung gegen Zahlungsklage eines Krankenhauses?, GesR 2026, 439-440
BGH v. 26.3.2026 - I ZR 118/24, Werbung im Inland für Fernbehandlung aus dem Ausland, GesR 2026, 440-447
Bay. VerfGH v. 14.4.2026 - Vf. 6-VII-25, Vf. 8-VII-25, Zulässige Pflichtmitgliedschaft in Ärztekammer, GesR 2026, 447-454
Hess. VGH v. 5.5.2026 - 25 A 821/22.B, Berufsgerichtliches Verfahren: Einstellung nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit, GesR 2026, 454-457
OLG Frankfurt v. 22.1.2026 - 6 U 362/24, Verwendung der Bezeichnung “Arzt für ästhetische Medizin“ durch Facharzt für Allgemeinmedizin, GesR 2026, 457-459
OLG Dresden v. 10.3.2026 - 4 U 1314/25, Voraussetzungen für Beweiserleichterungen bei einem Lagerungsschaden, GesR 2026, 459-462
OLG Köln v. 10.2.2026 - 9 U 57/25, Arzthaftpflichtversicherung: bedingt vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls, GesR 2026, 462-467
LG München II v. 29.4.2026 - 1 O 4686/23 Hei, “Kräftemessen“ zwischen Physiotherapeut und Patient, GesR 2026, 467-469
OLG Dresden v. 27.4.2026 - 4 U 1383/25, Heimhaftung für “Corona“-Infektion?, GesR 2026, 469-471
LG Hamburg v. 6.5.2026 - 334 S 10/26, Verabreichung von Arzneimitteln als Maßnahme der medizinischen Behandlungspflege, GesR 2026, 471-472
SG München v. 29.4.2026 - S 7 KR 710/25, Anforderungen an Abrechnung von Apotheken über Abrechnungszentren, GesR 2026, 472-475
Rezensionen
Müller-Terpitz, Ralf / Jacob, Paul, Paulina Svensson, Pränataldiagnostik – Rechtliche Analyse, Kritik und Reform des § 15 GenDG, GesR 2026, 475-476
Aktuelles
Bundesärztekammer/KBV
“Primärversorgung light – Nein, danke“, GesR 2026, R52
ABDA
Tag der Apotheke: Dienstleistungen heute, Primärversorgung morgen, GesR 2026, R52-R53
DAV/ABDA
DAV beschließt Rahmenvertrag zu assistierter Telemedizin, GesR 2026, R53
DKG
DKG zur DKI-Auswertung “DKI Data Insight – Entwicklung der GKV-Ausgaben“ – Sonderauswertung des DKI widerlegt den Mythos vom Krankenhaus als Kostentreiber der GKV, GesR 2026, R54
DKG zu den Demonstrationen gegen die Gesundheits-Kürzungspolitik – Bundesregierung muss Proteste ernst nehmen und den kalten Strukturwandel verhindern, GesR 2026, R54-R55
GKV Spitzenverband und KBV
Übergangslösung sichert ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen, GesR 2026, R55
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)
Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
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GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
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