GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- GesR online (powered by juris)
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Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
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Gesetzestexte
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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 7/2025
Aufsätze
Vogd, Werner, Die Quadratur des Kreises – gesellschaftstheoretische und praxeologische Perspektiven auf den Personalmangel im Gesundheitswesen, GesR 2025, 409-415
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer zunehmenden Personalkrise, deren Ursachen weit über den demographischen Wandel oder reine Kapazitätsprobleme hinausgehen. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass der Personalmangel strukturell bedingt ist und aus der Kollision inkompatibler gesellschaftlicher Funktionslogiken resultiert. Am Beispiel der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in einer Universitätsklinik wird zunächst gezeigt, wie divergierende Rationalitäten von Medizin, Recht, Politik und Ökonomie in der Praxis aufeinandertreffen und paradoxe Effekte hervorrufen. Darauf aufbauend verfolgt der Text eine doppelte theoretische Perspektive: Einerseits werden die konkreten Praktiken und Handlungsmuster im Klinikalltag praxeologisch analysiert, andererseits erfolgt eine gesellschaftstheoretische Reflexion, insbesondere mit Bezug auf die Systemtheorie Niklas Luhmanns. Ziel ist es, blinde Flecken sichtbar zu machen und die spezifischen Herausforderungen an das Medizinrecht herauszuarbeiten, das in diesem Spannungsfeld häufig ungewollt zusätzliche Belastungen schafft, anstatt bestehende Konflikte zu entschärfen. (Vgl. hier für das Krankenhaus z.B. die ethnographisch-rekonstruktive Arbeit zur Einführung des DRG-Systems [W. Vogd, Die Organisation Krankenhaus im Wandel: eine dokumentarische Evaluation aus Sicht der ärztlichen Akteure, 2006] und die Studie zum Krankenhausmanagement [W. Vogd/M. Feißt/K. Molzberger/A. Ostermann/J. Slotta, Entscheidungsfindung im Krankenhausmanagement: zwischen gesellschaftlichem Anspruch, ökonomischen Kalkülen und professionellen Rationalitäten, 2018]. In diesen Beiträgen wird dann auch die praxeologische Perspektive deutlicher, während sie hier nur angedeutet werden kann.)
Scholz, Karsten, (Finanzielle) Risiken von Kapazitätsengpässen und -unterschreitungen im stationären Bereich, GesR 2025, 415-421
Wer über rechtliche Risiken von Kapazitätsengpässen und -unterschreitungen im Krankenhaus nachdenkt, identifiziert eine ganze Reihe davon. Führen die Kapazitätsengpässe dazu, dass der medizinische Standard unterschritten wird, kommt im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung, aber auch eine strafrechtliche Verantwortung sowohl der handelnden Ärzte als auch der Entscheidungsträger in der Klinikleitung in Betracht. Aus dem Blickwinkel der Qualitätssicherung ist ein Leistungserbringungsverbot in Erwägung zu ziehen und in finanzieller Hinsicht kommt ein Abrechnungsausschluss oder jedenfalls eine Kürzung des Vergütungsanspruchs in Betracht. Fehlt es an qualifiziertem ärztlichen Personal, gerät die Zulassung der ärztlichen Weiterbildungsstätte in Gefahr und der Leitende Arzt kann seine Weiterbildungsbefugnis verlieren.
Der nachfolgende Beitrag stellt die einschlägigen Regelungen zunächst vor und versucht, diese und ihre Rechtsfolgen aus sich heraus zu interpretieren. Daran anschließend wird anhand der bisherigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit dargestellt, welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorgaben in Betracht kommen. Daraus lässt sich ableiten, dass die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken avisierten Nachbesserungen der jüngsten Krankenhausreform auch diese Fragestellung in den Blick nehmen sollte.
Brocks, Johannes, Eine haftpflichtrechtliche Analyse des Personalmangels im stationären Sektor, GesR 2025, 421-425
Wie in vielen Bereichen fehlt es auch im Gesundheitswesen an Fachkräften. Laut dem statistischen Bundesamt werden bis 2049 zusätzlich allein 280.000 bis 690.000 Pflegekräfte benötigt (Destatis, Pressemitteilung Nr. 033 v. 24.1.2024). Schon heute können die meisten Krankenhäuser nicht alle offenen Stellen besetzen. Teilweise kommt es zu einer Reduzierung von verfügbaren Betten, teilweise wird jedoch auch in Unterbesetzung oder über die vorgesehene Arbeitszeit hinaus gearbeitet. Im folgenden Beitrag wird die Problematik des Personalmangels in deutschen Krankenhäusern aus arzthaftungsrechtlicher Sicht betrachtet.
Rechtsprechung kompakt
VG Bremen v. 6.3.2025 - 5 K 710/24 / Kabus, Jonas, Weiterbildungszeit: Keine Anrechnung ärztlicher Tätigkeit aufgrund einer vorübergehenden Berufserlaubnis, GesR 2025, 425-426
BSG v. 12.12.2024 - B 3 P 9/23 R / Walther, Madeleine, Pflegerelevanter Hilfebedarf eines insulinpflichtigen Kindes mit Diabetes mellitus Typ 1, GesR 2025, 426-427
Rechtsprechung
BGH v. 15.5.2025 - III ZR 417/23, Amtshaftung für Rettungsleitstelle, GesR 2025, 427-433
OLG Frankfurt/M. v. 22.4.2025 - 17 W 17/24, Umfang der Darlegungslast Dritter im Arzthaftungsrecht, GesR 2025, 433-436
LAG Schleswig-Holstein v. 5.3.2024 - 2 Sa 125 öD/23, Hohe Chefarztvergütung – Unrechtsvereinbarung nach § 299a StGB?, GesR 2025, 436-443
LSG Berlin-Brandenburg v. 5.6.2025 - L 7 KA 14/25 B ER, K(Z)V: Abwahl oder Entbindung eines Vorstandsmitglieds, GesR 2025, 443-445
BSG v. 20.2.2025 - B 1 KR 7/24 R, Leistungsrecht: Krankentransport zur ambulanten Behandlung, GesR 2025, 445-448
BSG v. 20.2.2025 - B 1 KR 6/24 R, Vergütung einer ambulanten Entbindung im Krankenhaus, GesR 2025, 448-451
BVerwG v. 12.5.2025 - 3 B 1.25, Rechtsweg für Streitigkeiten über Entscheidungen nach § 136b Abs. 5a Satz 2 SGB V, GesR 2025, 451-453
OVG NRW v. 26.5.2025 - 13 B 356/25, Krankenhausplanung: Anforderungen an “Leistungserbringung am Standort“, GesR 2025, 453-455
OVG Niedersachsen v. 15.1.2025 - 1 KN 71/23, Bauplanung: Krankenhaus am Rande eines Wohngebiets, GesR 2025, 455
BGH v. 24.4.2025 - III ZR 435/23, Abrechnung einer Astigmatismus-Behandlung mittels Femtosekundenlaser, GesR 2025, 455-458
OLG Hamm v. 4.2.2025 - 26 U 116/24, Abrechnung der Protonentherapie nach GOÄ, GesR 2025, 458-459
BFH v. 4.2.2025 - VIII R 4/22, Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger, GesR 2025, 459-462
OLG München v. 18.4.2024 - 29 U 1824/23 e, Erektile Dysfunktion: Unzulässigkeit der Fernbehandlung, GesR 2025, 462-465
OLG Köln v. 16.5.2025 - 6 U 29/25, Werbung für Nahrungsergänzungsmittel als “Dr. med.“, GesR 2025, 465-468
KG v. 3.12.2024 - 5 U 9/24, Werbung für Osteopathie, GesR 2025, 468-474
Rezensionen
Rixen, Stephan, Karlheinz Muscheler, Das Recht des Todes. Grundlegung einer juristischen Thanatologie, GesR 2025, 474-475
Gutmann, Thomas, Mats Andresen, Leibliche Selbstbestimmung. Der grundrechtliche Schutz leiblicher Autonomie vor dem Hintergrund des “Human Enhancement“, GesR 2025, 475-476
Aktuelles
Bundesärztekammer
Fokus auf Prävention und Förderung der Gesundheitskompetenz richten, GesR 2025, R52
BfArM
Anbaufläche von Schlafmohn steigt in Deutschland 2024 um 50 % gegenüber dem Vorjahr, GesR 2025, R52-R53
DKG
DKG zur G-BA-Entscheidung zur PPP-RL: Im G-BA bedeutende Flexibilisierungen beim Personaleinsatz in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen erzielt, GesR 2025, R53-R54
GKV-Spitzenverband
Doris Pfeiffer verabschiedet, GesR 2025, R54
PKV-Verband
Jahrestagung des PKV-Verbands, GesR 2025, R54-R55
ABDA
Resolution: Bundesapothekerkammer warnt vor Cannabis-Bezug über Online-Plattformen, GesR 2025, R55
vfa
Übernahme versicherungsfremder Leistungen würde GKV-Finanzen deutlich entlasten, GesR 2025, R55
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus
Adresse:
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44135 Dortmund
Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
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GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
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