GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

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Beratermodul Medizinrecht

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juris Medizinrecht

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
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ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2026: 581 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 6/2026

Aufsätze

Makoski, Kyrill / Krapohl, Christian, Rufbereitschaft im Krankenhaus – noch möglich?, GesR 2026, 341-346

Im Krankenhaus bestehen für viele Bereiche keine ärztlichen Präsenzdienste, sondern – insbesondere außerhalb der Kernarbeitszeiten – nur eine Rufbereitschaft. Diese wird inzwischen oft auch vom MD geprüft. Eine aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidung macht deutlich, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind, damit auf diese Weise wirksam die Strukturvorgaben eingehalten werden können. Es wird jedenfalls nicht einfacher.

Prütting, Jens, Künstliche Intelligenz im stationären Bereich, GesR 2026, 347-355

Der Beitrag untersucht den Einsatz künstlicher Intelligenz im stationären Bereich aus medizin-, haftungs- und organisationsrechtlicher Perspektive. Im Mittelpunkt steht eine rollenbezogene Analyse der Verantwortlichkeiten von Ärzteschaft, Pflege- und Heilhilfsberufen sowie Klinik- und Abteilungsleitung. Anhand vier praxisnaher Case Studies – bildgestützte Diagnostik, prädiktive Frühwarnsysteme, generative KI in Dokumentation und Kommunikation sowie therapienahe Entscheidungssysteme – werden zentrale rechtliche Risiken, Dokumentationspflichten und Governance-Anforderungen herausgearbeitet. Der Beitrag zeigt, dass KI ärztliche Verantwortung nicht ersetzt, sondern neue Anforderungen an Plausibilisierung, Organisation, Datenschutz und Compliance begründet. Zugleich werden konkrete Handlungsempfehlungen für einen rechtssicheren und patientensicheren KI-Einsatz im Krankenhaus entwickelt.

Ring, Gerhard, Die Entwicklung des Heilmittelwerberechts in der Rechtsprechung im Jahre 2025, GesR 2026, 355-361

Der Beitrag soll im Nachgang zu dem im vergangenen Jahr erschienenen Überblick (Ring, GesR 2025, 485) die neuere Rechtsprechung nachzeichnen, die dieses Rechtsgebiet im Jahre 2025 erfahren hat.

Rechtsprechung kompakt

OLG Köln v. 20.4.2026 - 5 U 122/25 / Renkl, Johanna, Patientenwille vs. Facharztstandard – zu den Grenzen des Selbstbestimmungsrechts bei Einwilligung in eine grob fehlerhafte Behandlungsmaßnahme, GesR 2026, 361-363

Rechtsprechung

BGH v. 29.4.2026 - XII ZB 60/26, Anforderungen an den “natürlichen Willen“, GesR 2026, 363-365

OLG Köln v. 7.1.2026 - 5 U 115/24, Haftung bei außerklinischem Nabelschnurvorfall, GesR 2026, 365-367

BGH v. 21.5.2026 - III ZR 56/25, Aufnahme in eine Reha-Klinik – Rechtsanspruch?, GesR 2026, 367-369

LAG Niedersachsen v. 17.12.2025 - 8 SLa 502/25, Verfügbarkeit bei “Rufbereitschaft“, GesR 2026, 369-372

BSG v. 13.11.2025 - B 12 BA 4/23 R, Kooperation zwischen ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaft und Krankenhaus – Sozialversicherungspflicht, GesR 2026, 372-373

LSG Baden-Württemberg v. 18.3.2026 - L 5 KR 2787/25, Krankenhaus: konkludente stationäre Aufnahme, GesR 2026, 374-377

OVG Berlin-Bdb. v. 29.4.2026 - OVG 6 B 12/25, Einzelzimmergebot für Seniorenheime, GesR 2026, 377-383

OVG NW v. 24.4.2026 - 9 A 3279/21, Umlagebeträge zur Finanzierung der Ausbildung in der Pflege als Masseschulden, GesR 2026, 383-386

Hess. LSG v. 15.4.2026 - L 4 KA 12/23, Keine Vertretung bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen, GesR 2026, 386-389

LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 20.11.2024 - L 1 KA 2/21, Außerordentliche Kündigung eines Selektivvertrages, GesR 2026, 389-392

SG Hannover v. 11.3.2026 - S 20 KA 72/25, Vertragsarztrecht: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, GesR 2026, 393-395

OVG NW v. 28.4.2026 - 13 A 3462/25, Rückforderung von “Corona“-Impfvergütung, GesR 2026, 395-396

LG Nürnberg-Fürth v. 5.5.2026 - 12 Qs 26/26, Durchsuchungsbeschluss gegen MVZ (Verdacht: Verwendung falscher LANR), GesR 2026, 396-398

OLG Frankfurt v. 1.4.2026 - 17 U 60/24, Reproduktionsmedizin: (Kein) Auskunftsanspruch über Halbgeschwister, GesR 2026, 398-406

Tagungsbericht

Sulzbach, Mia, Aktuelle Herausforderungen in der psychotherapeutischen Versorgung, GesR 2026, 406-408

Aktuelles

130. Deutscher Ärztetag

Ärztetag beschließt umfassende Änderungen der ärztlichen Weiterbildung, GesR 2026, R44

Musterberufsordnung (MBO-Ä) geändert, GesR 2026, R44-R46

GKV Spitzenverband

Apothekenreform macht die Versorgung teurer, aber nicht besser, GesR 2026, R46

DKG

DKG sagt Sommerempfang 2026 ab, GesR 2026, R47

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)

Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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