GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

GesR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Beratermodul Medizinrecht

GesR bei juris:
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2026: 581 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 37,00 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,90 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu GesR online (powered by juris) und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GesRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Modul GesR online, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der GesR (powered by juris) seit 2002

  • Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen  Zugangsdaten zu Ihrem Modul und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Modul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 7/2026

Aufsätze

Dano, Richard A. / Hähnel, Anna / Strocka, Sebastian, Berufsrechtliche Herausforderungen der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonen, GesR 2026, 409-417

Patient:innen haben ein Bedürfnis nach einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung, die regelmäßig heilkundliche Leistungen sowohl ärztlicher als auch nichtärztlicher Gesundheitsfachpersonen umfasst. Zur Sicherung der Versorgungsqualität kann während des gesamten Krankheitsverlaufs eine interprofessionelle Zusammenarbeit erforderlich sein. Diese versorgungswissenschaftliche Erkenntnis rückt zunehmend in den Fokus des Bundesgesetzgebers (vgl. § 73d Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V n.F.). Vor diesem Hintergrund untersucht der nachfolgende Aufsatz unter Berücksichtigung der Therapiefreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), ob Ärzt:innen berufsrechtlich im Interesse der Patient:innen zur Zusammenarbeit mit nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet sein können. Zudem wird der für die Versorgungspraxis bedeutsamen Frage nachgegangen, wie die jeweiligen Verantwortungsbereiche rechtlich voneinander abzugrenzen sind.

Becker-Wulf, Pascal / Kowalski, Pascal Georg, (Kein) Sofortvollzug im streitigen Nachbesetzungsverfahren?, GesR 2026, 417-421

Die Autoren setzen sich mit der zurückhaltenden Verwaltungspraxis zur Anordnung des Sofortvollzuges im Kontext des Nachbesetzungsverfahrens auseinander. Anhand von Normalfallkonstellationen, Methodik und Rechtsprechung werden hierbei die gängigen Argumente der Verwaltung kritisch beleuchtet. Ersichtlich wird, dass die Verwaltung ihre Argumente entweder entgegen etablierten dogmatischen Strukturen aufbaut oder sich einer rein quantitativen Betrachtungsweise bedient. Im Ergebnis sind die Autoren der Auffassung, dass sich – aufgrund des Interesses an der Verwertung des Praxissubstrates i.S.d. § 103 Abs. 4 S. 9 SGB V – entgegen der Verwaltungspraxis die Anordnung des Sofortvollzuges gebietet.

Rechtsprechung kompakt

OLG Bamberg v. 21.1.2026 - 3 UKl 30/25 e / Priewer, Mathias / Thieme-Hack, Patrick, Zur werberechtlichen Einordnung von Pull-Information, GesR 2026, 422-423

Rechtsprechung

BSG v. 28.1.2026 - B 1 KR 9/25 R, Erstattung der Kosten aufwendiger Arzneimittel bei vollstationärer Behandlung, GesR 2026, 423-429

LAG Hamm v. 5.2.2026 - 18 SLa 685/25, Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen durch kirchlichen Krankenhausträger, GesR 2026, 430-439

OLG Dresden v. 13.4.2026 - 4 W 197/26, PKH für Verteidigung gegen Zahlungsklage eines Krankenhauses?, GesR 2026, 439-440

BGH v. 26.3.2026 - I ZR 118/24, Werbung im Inland für Fernbehandlung aus dem Ausland, GesR 2026, 440-447

Bay. VerfGH v. 14.4.2026 - Vf. 6-VII-25, Vf. 8-VII-25, Zulässige Pflichtmitgliedschaft in Ärztekammer, GesR 2026, 447-454

Hess. VGH v. 5.5.2026 - 25 A 821/22.B, Berufsgerichtliches Verfahren: Einstellung nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit, GesR 2026, 454-457

OLG Frankfurt v. 22.1.2026 - 6 U 362/24, Verwendung der Bezeichnung “Arzt für ästhetische Medizin“ durch Facharzt für Allgemeinmedizin, GesR 2026, 457-459

OLG Dresden v. 10.3.2026 - 4 U 1314/25, Voraussetzungen für Beweiserleichterungen bei einem Lagerungsschaden, GesR 2026, 459-462

OLG Köln v. 10.2.2026 - 9 U 57/25, Arzthaftpflichtversicherung: bedingt vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls, GesR 2026, 462-467

LG München II v. 29.4.2026 - 1 O 4686/23 Hei, “Kräftemessen“ zwischen Physiotherapeut und Patient, GesR 2026, 467-469

OLG Dresden v. 27.4.2026 - 4 U 1383/25, Heimhaftung für “Corona“-Infektion?, GesR 2026, 469-471

LG Hamburg v. 6.5.2026 - 334 S 10/26, Verabreichung von Arzneimitteln als Maßnahme der medizinischen Behandlungspflege, GesR 2026, 471-472

SG München v. 29.4.2026 - S 7 KR 710/25, Anforderungen an Abrechnung von Apotheken über Abrechnungszentren, GesR 2026, 472-475

Rezensionen

Müller-Terpitz, Ralf / Jacob, Paul, Paulina Svensson, Pränataldiagnostik – Rechtliche Analyse, Kritik und Reform des § 15 GenDG, GesR 2026, 475-476

Aktuelles

Bundesärztekammer/KBV

“Primärversorgung light – Nein, danke“, GesR 2026, R52

ABDA

Tag der Apotheke: Dienstleistungen heute, Primärversorgung morgen, GesR 2026, R52-R53

DAV/ABDA

DAV beschließt Rahmenvertrag zu assistierter Telemedizin, GesR 2026, R53

DKG

DKG zur DKI-Auswertung “DKI Data Insight – Entwicklung der GKV-Ausgaben“ – Sonderauswertung des DKI widerlegt den Mythos vom Krankenhaus als Kostentreiber der GKV, GesR 2026, R54

DKG zu den Demonstrationen gegen die Gesundheits-Kürzungspolitik – Bundesregierung muss Proteste ernst nehmen und den kalten Strukturwandel verhindern, GesR 2026, R54-R55

GKV Spitzenverband und KBV

Übergangslösung sichert ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen, GesR 2026, R55

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)

Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

Beitragsangebote schicken Sie bitte direkt an die Herausgeberredaktion (E-Mail-Adresse: gesr@medlegal.de)

Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de