GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht
Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.
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Beschreibung
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In- und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.
Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de
Erscheinungsweise:
12 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 10/2026
Abhandlungen
Kölbel, Ralf / Gollwitzer, Mario, “Vergeltungsbedürfnis“ als Element straftheoretischer Konstruktionen und Gegenstand der empirischen Forschung – Teil II, GA 2026, 541-554
Dieser zweiteilige Beitrag ist mit der Untersuchung des Vergeltungsbedürfnisses – dem inneren Drang, Urheber eines Schadens selbst leiden zu sehen – befasst. In erheblichen Teilen der Straftheorie wird dieses Bedürfnis als menschliches Charakteristikum angesehen, das wegen seiner vielfachen individuellen wie gesellschaftlichen Erlebnis- und Verhaltensrelevanz für die Institution der Strafe bedeutsam ist und dadurch zu deren Legitimität beiträgt. Das wirft die Frage auf, ob sich die hierin wirksam werdende straftheoretische Vorstellung von der “Beschaffenheit“ der realweltlichen Vergeltungsbedürfnisse mit den Befunden der dazu vorliegenden empirischen Forschung deckt. Dem geht der vorliegende Text nach. In seinem ersten Teil wurde die einschlägige straftheoretische Diskussion rekonstruiert und eine Reihe von Vorstellungsbildern und Konzeptionalisierungen aufgezeigt, die das Vergeltungsbedürfnis in der fraglichen Debatte erfährt. Bei nicht wenigen Straftheorien, in die manche dieser Bilder (mehr oder wenig offenkundig) integriert worden sind, zeigte sich eine gemeinsame, oft unausgesprochene “Idee“ von den Bedingungen und Strukturen vergeltungsorientierter Bedürfnisse, auf die dann jeweils (konzeptionsspezifisch) Bezug genommen wird. Im Folgenden zweiten Teil wird nunmehr der empirische Forschungsstand zu Vergeltungsbedürfnissen zusammengeführt. Gemessen an dem Wirklichkeitsbild, dass sich darin abzeichnet, tragen die in den Straftheorien enthaltenen Wirklichkeitsannahmen stark reduktionistische Züge.
Duttge, Gunnar, Begriff und Wertung: Vorüberlegungen zu einem strafrechtlichen Korruptionsbegriff, GA 2026, 554-569
Rhein, Philipp, Verfahrenskosten und Rechtsstaatlichkeit – Kostenfolgen der Neuverortung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im strafrechtlichen Einziehungsverfahren, GA 2026, 570-588
Das Kostenrecht spielt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zumeist nur eine Nebenrolle. Zu Unrecht. Denn die Kostenlast ist für den Betroffenen keineswegs belanglos, sondern stellt eine erhebliche Belastung dar, welche bei der Befassung mit dem Strafverfahren nicht ausgeblendet werden darf. Der Beitrag wählt daher bewusst eine kostenrechtliche und damit zugleich dezidiert justizpraktische Perspektive, um sich der Frage anzunehmen, wie sich die Verlagerung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im strafrechtlichen Einziehungsverfahren vom Erkenntnisverfahren (§ 73c StGB a.F.) ins Vollstreckungsverfahren (§ 459g Abs. 5 Satz 1 StGB) auf die Rechte des Einziehungsbetroffenen ausgewirkt hat. Diese Betrachtung der Kostenfolgen de lege abrogata vs. de lege lata offenbart bislang unbeachtet gebliebene Nachteile dieser prozessualen Neuverortung. Die Erkenntnis strukturbedingter Mehrkosten deutet einerseits an, die Legitimation der (Mehr-)Kostenerhebung in Frage zu stellen, und ergänzt andererseits die Überlegung, dass der Standort der rechtsstaatlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung ihren Schutzgehalt beeinflusst (sog. lokative Dimension prozessualer Rechtsstaatlichkeit), um eine weitere Facette.
Schrifttum
Murmann, Uwe, Lennart Stieger-Greger, Wahlfeststellung und Straftheorie, GA 2026, 589-592
Lichtenthäler, Sören, Thomas Fischer, Fischer StGB Chat-Book 2026. Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, GA 2026, 593-600
Autoren und Redaktion
Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer, Prof. Dr. Michael Hettinger
Angaben zur Produktsicherheit
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