GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.
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GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht online
Beschreibung
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In- und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.
Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de
Erscheinungsweise:
12 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 2/2025
Abhandlungen
Jansen, Scarlett, Fehlschlag des Versuchs bei Entfallen außertatbestandlicher Ziele, GA 2025, 61-74
Inwiefern das Entfallen außertatbestandlicher Ziele die Möglichkeit eines Rücktritts ausschließt, ist seit jeher umstritten. Der Beitrag setzt sich kritisch mit einer Meinungsgruppe auseinander, die hierfür zwischen unbeendeten und beendeten Versuchen differenziert und nur bei letzteren einen Fehlschlag des Versuchs ablehnt. Überlegungen zum Hintergrund der weit überwiegend für erforderlich gehaltenen grundsätzlichen Unterscheidung nach den Versuchsstadien des unbeendeten und beendeten Versuchs sprechen jedoch gegen einen derartigen Einfluss auf die Möglichkeit eines Rücktritts in diesen Fällen. Auch weitere Argumente, insbesondere betreffend einer neuen “Tat“ nach Wegfall des Handlungsziels, vermögen eine solche Differenzierung beim Rücktritt nicht überzeugend zu begründen.
Strauß, Samuel, Das Einverständnis im Strafrecht, GA 2025, 75-90
Neben der gewohnheitsrechtlich anerkannten Einwilligung, die rechtfertigende Kraft entfaltet, existiert mit dem tatbestandsausschließenden Einverständnis eine zweite strafrechtliche Figur, die ebenfalls die Zustimmung des Rechtsgutsinhabers zu einem bestimmten Eingriff in seinen Rechtskreis betrifft. Allerdings sollen beide Rechtsinstitute der h.M. zufolge, die sich nach wie vor an den instruktiven Erwägungen von Friedrich Geerds orientiert, klar voneinander zu trennen sein. In der gesamten Diskussion um die Voraussetzungen und Grenzen des Einverständnisses sowie dessen Abgrenzung zur rechtfertigenden Einwilligung verblasst jedoch, dass die Zustimmung auf der Ebene des Tatbestands keinesfalls einheitlich wirkt, sondern unterschiedliche Zwecke verfolgt, die letztendlich auch von den äußeren Umständen abhängen. Diesen divergierenden Funktionen nachzuspüren ist das Anliegen dieses Beitrags, um vor diesem Hintergrund übergeordnete Linien erhellen und gefestigte Thesen besser erklären zu können.
Kemper, Simon, Das strafrechtliche Neutralitätsversprechen, GA 2025, 90-105
In den letzten Jahren haben die Strafgerichte vermehrt die Frage zu klären, ob tatbestandsmäßige Protestaktionen im Namen des Klimanotstandes gerechtfertigt sind; ob also der politische Begriff des Klimanotstandes in einen rechtlichen Begriff – einen Rechtfertigungsgrund – übersetzt werden kann. Diese Frage ist meines Erachtens nicht nur für die Rechtfertigungslehre von Interesse, sondern darüber hinaus ein außerordentlich illustratives Beispiel für einen der zentralen Konflikte des Strafrechts: den Konflikt zwischen dem Versprechen weltanschaulicher Neutralität einerseits und der ideologischen Vorprägung der Richter andererseits. Die Beantwortung der Rechtfertigungsfrage veranschaulicht deshalb zugleich, inwieweit es dem Strafrecht gelingt, sein Versprechen auf weltanschauliche Neutralität auch in praxi einzulösen.
Schrifttum
Gusy, Christoph, Malte Seyffarth, Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle von Polizeigewalt durch einen Bundespolizeibeauftragten., GA 2025, 106-108
Heghmanns, Michael, Moritz Schwarz, Die strafrechtlichen Risiken des investigativen Journalismus am europäischen Kapitalmarkt., GA 2025, 109-110
Haas, Volker, Anja Schmorl, Die Grenzen der Beihilfestrafbarkeit in der Rechtsprechung des BGH., GA 2025, 111-114
Heghmanns, Michael, Sandra Bachmayer, Strafrechtliche Handlungen gegenüber Schlafenden, Bewusstlosen und Kleinstkindern, GA 2025, 115-117
Bohn, André, Florian Zenger, § 171b GVG im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess., GA 2025, 118-120
Autoren
Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer
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