Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht online

ISSN 0017-1956

12 Ausgaben pro Jahr
Jahresbezugspreis 2024:  439 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 48,20 € und Ausland 73,60 €  

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Online-Archiv "Goltdammers Archiv online" und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In-  und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.

Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de 

Erscheinungsweise:
12 x jährlich

Aktuelles Heft

Heft 9/2024

Abhandlungen

Pohlreich, Erol, Keine Gerechtigkeit um jeden Preis., GA 2024, 481-495

Mit seinem epochalen wie mutigen Urteil vom 31.10.2023 hat der Zweite Senat des BVerfG den Wiederaufnahmegrund gem. § 362 Nr. 5 StPO, der durch das sog. “Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ eingeführt wurde, für unvereinbar mit dem Mehrfachverfolgungsverbot aus Art. 103 Abs. 3 GG, auch in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG, und für nichtig erklärt. Die Vorschrift erlaubte die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten von Freigesprochenen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die dringende Gründe dafür bilden, dass der im früheren Verfahren Freigesprochene wegen Mordes oder bestimmter Straftaten nach dem VStGB verurteilt wird. Neuland hat der Senat betreten, indem er erstmals die mit Art. 103 Abs. 3 GG verbürgten Verfassungsbindungen der Gesetzgebung konkretisieren musste, ohne die sich aus diesen Bindungen ergebenden Folgefragen für die herkömmlichen Wiederaufnahmegründe in § 362 Nr. 1–4 StPO aus dem Blick zu verlieren. Auch wenn seine Lösung im Grundsatz überzeugt, bleiben einige Fragen offen.

Stolz, Julian / Horter, Tillmann, Die Nichtgeltendmachung von Forderungen als Vermögensverfügung im Rahmen des echten Erfüllungsbetrugs, GA 2024, 495-514

Die Anwendung des Betrugstatbestands bei vertraglichen Austauschverhältnissen wirft ungeachtet der Vielzahl von Veröffentlichungen zu diesem Thema Probleme auf, die nicht vollständig gelöst sind. Insbesondere beim Erfüllungsbetrug stellt sich die Frage, in welchem Umstand das vermögensschädigende Verfügungsverhalten des Opfers zu sehen ist und in welcher Weise sich die Anknüpfung an ein bestimmtes Verfügungsverhalten auf die Methode der Schadensbestimmung auswirkt. Hauptanliegen des vorliegenden Beitrags ist es, eine Lösung dieses Problems für den echten Erfüllungsbetrug herauszuarbeiten, die sowohl dogmatisch als auch terminologisch konsistent ist. Zentrale These ist, dass die Vermögensverfügung beim echten Erfüllungsbetrug in der (irrtumsbedingten) Nichtgeltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen durch das Opfer besteht. Obwohl diese These keineswegs neu ist, ist sie – soweit ersichtlich – insbesondere unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Wertungen und bilanzieller Maßstäbe noch nicht konsequent durchgeführt worden. Diese Wertungen und Maßstäbe wirken sich nicht nur auf die Terminologie bei der Schadensbegründung, sondern auch ganz praktisch auf den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Tatvollendung aus.

Schrifttum

Erb, Volker, Laura Macula, Strafprozessuale Verwertbarkeit von Entlastungsbeweisen im Lichte des Schuldprinzips: Beweisverwertungsverbote als Sackgasse für Beschuldigte., GA 2024, 515-517

Paeffgen, Hans-Ullrich, Sarah Sänger, Die neuen §§ 113, 114, 115 StGB., GA 2024, 517-522

Wasserburg, Klaus, Jürgen Wolter/Andreas Hoyer (Hrsg.), SK-StGB, GA 2024, 522-526

Dölling, Dieter, Benedikt Iberl/Jörg Kinzig, Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess. Ergebnisse einer Befragung von knapp 9.000 Laienrichtern., GA 2024, 526-530

Bliesener, Christian, Gabriel-Thomas Rüdiger/P.Saskia Bayerl (Hrsg.), Handbuch Cyberkriminologie 1., GA 2024, 530-534

Bornemann, Roland, Heribert Schumann, Stefan König, Andreas Mosbacher (Hrsg.) Medienstrafrecht., GA 2024, 534-537

Bliesener, Christian, Michael Koenen, Auswertung von Blockchain-Inhalten zu Strafverfolgungszwecken., GA 2024, 538-540

Autoren

Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer