Handbuch des Staatsrechts
"Gesamtausgabe in 13 Bänden"
Beschreibung
Das aus 13 Bänden bestehende Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist auch in seiner nun vollendeten 3. Auflage ein für Verfassungspraxis und Wissenschaft unentbehrliches Nachschlagewerk. Sein Ziel ist es, die Verfassung als Grundlage, Anstoß und Maßstab für die Entwicklung des Verfassungsstaates zu verstehen und zu deuten. Globalisierung und Europäisierung steigern die Bedeutung des Staatsrechts und die Herausforderungen an die Staatsrechtslehre. Das Handbuch widmet sich daher auch der Aufgabe, das Recht der Staatengemeinschaft vom Staatsrecht her zu verstehen und mit dieser Perspektive einen Beitrag zur Erkenntnis des Völker- und des Europarechts zu leisten.
In den seit 2003 vorgelegten Bänden beleuchten 193 beteiligte Autoren in 283 Kapiteln alle Facetten des Staats- und Verfassungsrechts, die in dem Gesamtregisterband XIII durch ein Personen-, ein Gesetzesregister und ein ausführliches Stichwortverzeichnis übersichtlich erschlossen werden.
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Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee Bonn, Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof Heidelberg .Rezensionen
als dass er es sich leisten könnte, von der Zeit überholt zu werden ...
erscheint in der 3. Auflage.
Prof. Dr. Horst Sendler
in: Deutsches Verwaltungsblatt 1/2004
Das
Unternehmen ist gewaltig, und dass nunmehr die dritte Auflage im Gange
ist, belegt seinen Erfolg und zugleich das Ausmaß der
zwischenzeitlichen Mutationen der Verfassung und ihres Verständnisses.
Prof.
Dr. Christian Pestalozz in: NJW Neue Juristische Wochenschrift 29/2006
Etwas
zum Lobe dieser vorzüglichen Edition zu sagen, die zu den
herausragenden Werken der staats- und verfassungsrechtlichen Literatur
gehört, hieße Eulen nach Athen tragen. ... Dem Niveau des Handbuchs
entspricht die an den Vorauflagen bewährte Sorgfalt und ebenso die
gediegene Ausstattung, die der renommierte Verlag der Publikation
angedeihen lässt.
Rudolf Wassermann in: Recht und
Politik 2/2006
Die Ausstattung der Bände
ist vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbar für jede
wissenschaftliche Bibliothek, die sich - wenn auch nur am Rande - mit
dem Staat beschäftigt, und für jede Gerichtsbibiothek. Es stellt eine
Zierde dar für jede Anwaltskanzlei, die etwas auf sich hält.
Prof.
Dr. Hans-Werner Laubinger, Mainz in: Verwaltungsblätter
Baden-Württemberg 4/2006