Miet-Rechtsberater - MietRB Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet-Rechtsberater - MietRB

Jetzt topaktuell mit Beiträgen u.a.: Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten in Kraft getreten. Bastian Kiehn stellt im aktuellen MietRB die mietrechtlichen Auswirkungen der neuen Regelungen dar und gibt Hinweise zu deren praktischer Umsetzung (MietRB 2023, 50).

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2023: 309 € (inkl. MwSt.)
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Beratermodul Miet- und WEG-Recht

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003
  • Praktiker-Literatur: Jennißen, WEG; Lützenkirchen, Mietrecht-Kommentar; Sternel, Mietrecht aktuell; Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht; Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht
  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext
  • Gesetzestexte und Formulare
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

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1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2023

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 13.12.2022 - VIII ZR 96/22 / Monschau, Norbert, Härtefallprüfung im Räumungsverfahren, MietRB 2023, 65

LG München I v. 3.7.2022 - 14 T 7020/22 / Burbulla, Rainer, Fristlose Kündigung: Drogenhandel durch Angehörigen des Mieters, MietRB 2023, 65-66

LG Berlin v. 11.10.2022 - 67 S 111/22 / Zich, René, Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte, MietRB 2023, 66-67

AG Frankfurt/M. v. 19.1.2023 - 33 C 644/21 (26) / Rave, Nele, Sozialadäquanz von Wohngeräuschen, MietRB 2023, 67-68

AG Köln v. 9.1.2023 - 203 C 144/22 / Siegmund, Astrid, Kündigung eines Wohnraummietvertrages nach Erbauseinandersetzung, MietRB 2023, 68-69

AG Hamburg v. 21.12.2022 - 49 C 149/22 / Pfeifer, Frank-Georg, Sog. Allgemeinstrom nicht auf Mieter umlegbar, MietRB 2023, 69-70

Gewerberaummiete

Brandenburgisches OLG v. 6.12.2022 - 3 U 132/21 / Wichert, Joachim, Schönheitsreparaturklausel: Abweichung von Ausführungsart nur mit Vermieterzustimmung?, MietRB 2023, 71

OLG Düsseldorf v. 23.8.2022 - I-24 U 8/21 / Burbulla, Rainer, COVID-19-Pandemie: Pauschallösung trotz BGH-Rechtsprechung, MietRB 2023, 71-72

OLG Dresden v. 7.9.2022 - 5 U 816/22 / Burbulla, Rainer, Auslegung eines Rückgabeprotokolls: Negatives Schuldanerkenntnis, MietRB 2023, 72-73

Wohnungseigentum

BGH v. 25.1.2023 - VIII ZR 230/21 / Sommer, Michael, Wirtschaftlichkeitsgebot und Pflichtverletzung, MietRB 2023, 73-74

BGH v. 16.12.2022 - V ZR 263/21 / Elzer, Oliver, Beschlussdurchführung: Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, MietRB 2023, 74-75

BGH v. 16.12.2022 - V ZR 263/21 / Elzer, Oliver, Einzelheiten zur Beschlussersetzungsklage, MietRB 2023, 75-76

BGH v. 16.12.2022 - V ZR 263/21 / Elzer, Oliver, Deklaratorischer Beschluss, MietRB 2023, 76

LG Köln v. 26.1.2023 - 29 S 136/22 / Lehmann-Richter, Arnold, Bauliche Veränderung: grundlegende Umgestaltung, MietRB 2023, 76-77

LG Frankfurt/M. v. 10.11.2022 - 2-13 S 54/22 / Sommer, Michael, Vertretungsregelungen im neuen Recht, MietRB 2023, 77-78

LG Bremen v. 29.7.2022 - 4 S 20/22 / Aust, André, Abrechnung: Heizkostenabrechnung für Ölverbrauch, MietRB 2023, 78-79

Pacht

AG Paderborn v. 9.6.2022 - 51a C 32/22 / Monschau, Norbert, Verpächter muss kein Bestandsverzeichnis erstellen, MietRB 2023, 79-80

Sonstiges

OLG Düsseldorf v. 5.7.2022 - 24 U 5/21 / Burbulla, Rainer, Untermieter: Mieter muss sich auch rechtswidriges Verhalten zurechnen lassen, MietRB 2023, 80-81

Beiträge für die Beratungspraxis

Wohnraummiete

Zimmer, Keno, Ausschluss und Beschränkung der Minderung in der Wohnraummiete – Teil II, MietRB 2023, 81-88

Ist die Mietsache mangelhaft im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB, führt der Mietmangel kraft Gesetzes automatisch zu einer Reduzierung der Miete. Dieser Automatismus kennt aber “Ausnahmen“, die in der Beratung sowohl von Mietern als auch von Vermietern oft nicht hinreichend beachtet werden. Der folgende Beitrag fasst das Wesentliche zu den Ausschlusstatbeständen in der Wohnraummiete zusammen und setzt die Ausführungen in MietRB 2023, 54 fort.

Wohnungseigentum

Agatsy, Kai-Uwe, Die Feststellungsklage im WEG-Prozess – praktisches Verhältnis zur Beschlussklage gem. § 44 WEG, MietRB 2023, 88-92

§ 44 WEG regelt seit dem 1.12.2020 Beschlussklagen. Im Schwerpunkt sind dies die Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen. Die §§ 43 ff. WEG regeln den Katalog der WEG-Streitigkeiten. Sie bilden den Schwerpunkt der Klageverfahren. Für die Prozesspraxis stellt sich die Frage, ob die Regelungen der Beschlussklagen gem. § 44 Abs. 1 S. 1 und S. 2 WEG abschließend sind oder neben der entsprechenden bzw. analogen Anwendung dieser Vorschriften auch die Leistungs- und Feststellungsklage anwendbar sind. Ebenso stellt sich die Frage, was bei Kompetenzschutzstreitigkeiten gilt. Diesen Fragen geht der Beitrag nach.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex: Neues Basisjahr 2020!, MietRB 2023, R5

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2023, R5