MietRB - Miet-Rechtsberater Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

MietRB - Miet-Rechtsberater

Der Miet-Rechtsberater, die Fachzeitschrift mit aktuellen, punktgenauen Informationen und unmittelbar umsetzbaren Praxistipps zum gesamten Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Knapp, präzise und lösungsorientiert. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht!

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2025: 356 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 28,60 € (inkl. MwSt.), Ausland: 44,50 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des MietRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Miet- und WEG-Recht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003

  • Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 

  • Lützenkirchen, Mietrecht Kommentar

  • Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht

  • Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht

  • Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020

  • Sternel, Mietrecht aktuell

  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte und Formulare

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 7/2025

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 21.3.2025 - VIII ZR 201/23 / Lehmann-Richter, Arnold, Mietervorkaufsrecht bei Begründung von Teileigentum, MietRB 2025, 201

LG Berlin II v. 9.4.2025 - 64 S 101/24 / Monschau, Norbert, Vorschussanspruch schließt Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus, MietRB 2025, 201-202

LG Hanau v. 24.3.2025 - 2 S 43/24 / Maas, Sandra, Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, MietRB 2025, 202-203

Gewerberaummiete

BGH v. 14.5.2025 - XII ZR 88/23 / Hoffmann, Jochen, Schriftform: Keine Treuwidrigkeit der Kündigung des Erwerbers, MietRB 2025, 203-204

OLG Düsseldorf v. 5.6.2025 - I-10 U 146/24 / Sommer, Michael, Auch eine Preisanpassungsklausel unterliegt der AGB-Kontrolle!, MietRB 2025, 204-205

OLG Celle v. 17.4.2025 - 2 U 148/24 / Burbulla, Rainer, Hotel-Vertrag: Fristlose Kündigung wegen Vermietung zur Flüchtlingsunterbringung, MietRB 2025, 205-206

OLG Frankfurt v. 21.2.2025 - 2 U 63/24 / Burbulla, Rainer, Hotel-Vertrag: Keine fristlose Kündigung wegen Unterbringung jugendlicher Geflüchteter, MietRB 2025, 206-208

Wohnungseigentum

BGH v. 23.5.2025 - V ZR 39/24 / Hogenschurz, Johannes, Voraussetzungen von Beschlussersetzungsklage und Anfechtung eines Negativbeschlusses, MietRB 2025, 208-209

OLG Brandenburg v. 10.4.2025 - 10 U 54/24 / Riecke, Olaf, Gemeinschaftseigentumsmängel: Erwerber kann auf Leistung an GdWE klagen, MietRB 2025, 209-210

LG Nürnberg-Fürth v. 26.8.2024 - 14 T 6153/23 WEG / Zschieschack, Frank, Vertretung im Prozess durch einen Scheinverwalter, MietRB 2025, 210-211

AG Köln v. 14.4.2025 - 215 C 57/24 / Elzer, Oliver, Absenkungsbeschluss: Was ist ein Gegenstand i.S.v. § 23 Abs. 3 S. 2 WEG?, MietRB 2025, 211-212

AG Hamburg-St. Georg v. 6.12.2024 - 980a C 13/24 WEG / Elzer, Oliver, Anfechtungsklage: Rechtsmissbrauch, MietRB 2025, 212

AG München v. 12.11.2024 - 1293 C 12154/24 WEG / Tank, Susanne, Beschluss: Untersagung von nach außen gehängten Balkonkästen, MietRB 2025, 212-213

AG München v. 3.6.2024 - 1291 C 17860/23 WEG / Becker, Matthias, Kein unmittelbarer Anspruch auf Auskehr von Mieteinnahmen, MietRB 2025, 213-214

Makler- und Bauträger

LG Lübeck v. 5.8.2024 - 10 O 36/24 / Wichert, Joachim, Wie weit gehen die Prüfpflichten eines Maklers?, MietRB 2025, 214-215

Pacht

BGH v. 9.5.2025 - LwZR 6/24 / Burbulla, Rainer, Beweislastverteilung: Wahrung der Schriftform eines Miet-/Pachtvertrages, MietRB 2025, 215-216

Verfahren

OLG Celle v. 14.5.2025 - 24 U 8/25 / Dötsch, Wolfgang, Räumungsfrist auch schon im Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO?, MietRB 2025, 216-217

Beiträge für die Beratungspraxis

Miete

Aust, André, Mangelfeststellung und Beweissicherung im Mietrecht, MietRB 2025, 218-221

In gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zwischen den Mietparteien spielen Beweise, insbesondere bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, eine entscheidende Rolle. Bei der Vorbereitung von Prozessen oder zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten stehen Parteien häufig vor der Wahl, ein selbständiges Beweisverfahren gem. § 485 ff. ZPO einzuleiten oder ein Privatgutachten in Auftrag zu geben. Beide Optionen dienen der Sicherung oder Klärung von Beweisfragen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Rechtswirkung, prozessualen Bedeutung und den damit verbundenen Vor- und Nachteilen.
Dieser Aufsatz beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, Vor- und Nachteile sowie die praktische Relevanz beider Optionen im Mietrecht und gibt Hinweise, welche Wahl unter bestimmten Umständen vorzugswürdig sein kann.

Wohnungseigentum

Riecke, Olaf, Übertragung der Erhaltungs- und Kostentragungslast auf einzelne Eigentümer, MietRB 2025, 222-224

Eine Entscheidung des LG Itzehoe gibt Anlass, die Übertragung der Erhaltungs- und Kostentragungslast auf einzelne Eigentümer genauer zu betrachten. Durch die Gemeinschaftsordnung (GO) kann sogar die Erhaltungslast (inkl. Kosten) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen werden, zu deren Wohnung ein Balkon gehört. Der Zweck einer solchen Regelung besteht primär darin, die übrigen Eigentümer von den Kosten und sonstigem Aufwand zu befreien, den die Erhaltung des individualnützigen gemeinschaftlichen Eigentums verursacht. Ein Entzug der Beschlusskompetenz -- anders etwa bei einer Mehrhausanlage, wenn dort jedes Haus möglichst “wie bei einer Realteilung“ behandelt werden soll -- ist damit nicht bzw. nicht notwendig verbunden. Aus § 19 Abs. 1 WEG ergibt sich eine (sekundäre) Beschlusskompetenz. Selbst der Wortlaut solcher Vereinbarungen erfasst nur eine (positive) Komponente, nämlich die begrenzte Zuweisung der Erhaltungslast des gemeinschaftlichen Eigentums an den einzelnen Wohnungseigentümer. Mehr nicht!

Makler- und Bauträger

Kranzkowski, Marius, Änderungsvollmachten im Bauträgerrecht – Abschied von “triftigen Gründen“ und § 242 BGB als Deus ex machina?, MietRB 2025, 225-228

Die Entscheidung des KG v. 23.4.2025 – 21 U 156/23 könnte eine Zäsur im Umgang mit Änderungsvollmachten in Bauträgerverträgen markieren. Das KG versucht die Grenzen und Voraussetzungen wirksamer Änderungsvollmachten zu schärfen und zu präzisieren. Zugleich verabschiedet es sich ausdrücklich vom Erfordernis “triftiger Gründe“ als Voraussetzung für deren Wirksamkeit. Damit stellt sich das KG in offenen Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und zur wohl herrschenden Meinung. Weitreichender noch: Selbst bei unwirksamer Vollmacht soll § 242 BGB dem Bauträger einen Anspruch auf Zustimmung zu Änderungen eröffnen – eine systematisch fragwürdige Lösung, die insbesondere im Lichte des europäischen Verbraucherschutzrechts kritisch zu hinterfragen ist.

Editorial, MietRB 2025, R3

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2025, R7

Autoren und Redaktion

Abramenko, Dr. Dr. Andrik; Agatsy, Kai-Uwe; Becker, Prof. Dr. Matthias; Aust, Andre; Bittner, Marc; Burbulla, Dr. Rainer; Dötsch, Wolfgang; Elzer, Dr. Oliver; Grziwotz, Prof. Dr. Dr. Herbert; Harsch, Robert; Heinemann, Dr. Jörn; Hoffmann, Jochen; Hogenschurz, Dr. jur. Johannes; Horst, Dr. Hans Reinold; Hügel, Prof. Dr. Stefan; Jennißen, Dr. Georg; Junker, Walter;     Köhler, Wilfried J.; Kranzkowski, Marius; Kunze, Dr. Catharina; Kurek, Nürnberg; Lehmann-Richter, Dr. Arnold; Lützenkirchen, Dr. Klaus; Mettler, Ulrich C.; Monschau, Norbert; Münch, Mathias; Ott, Dr. Andreas; Pfeifer, Frank-Georg; Rave, Nele; Schneider, Norbert; Schultzky, Hendrik; Siegmund, Astrid; Specht, Ralf; Sommer, Dr. Michael; Suilmann, Dr. Martin; Tank, Susanne; Wichert, Dr. Joachim; Willmann, Thomas.

Rechtsanwältin Elke Schlüter (verantwortliche Redakteurin)

Verena Krehlik (Herstellung)

Anita Schmidt (Redaktionsassistenz)

Tel. 0221/93738-501; Fax: 0221/93738-951
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