04.09.2018

300.000 zusätzliche Kinder erhielten Unterhaltsvorschuss

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen.

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit Inkrafttreten der Reform wird seit 1.7.2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt (BGBl. I 2017, 3122; hierzu Bömelburg, FamRB 2017, 266). Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1.7.2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sofern das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenen Einkommen von mindestens 600 € brutto erzielt.

Die Bundesregierung zieht ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform positive Bilanz. Von der Reform hätten mehr Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen, profitiert. Aus ihrem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des Unterhaltsvorschussgesetzes geht hervor, dass bis zum Stichtag 31.3.2017 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss erhielten, dies sind etwa 300.000 mehr als vor der Reform.

BMFSFJ PM vom 22.8.2018