05.04.2017

Abzugsverbot für Managergehälter - Untaugliche Symbolpolitik (Hey/Hey, FR 2017, 309)

Am 21.2.2017 hat die SPD-Fraktion einen Gesetzgebungsvorschlag zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Vorstandsvergütungen auf 500.000 € vorgelegt, ein Vorhaben, das auch in anderen Parteien auf Sympathie stößt. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie sich eine steuerliche Sanktion in das gesellschaftsrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung überhöhter Vergütungen einfügt. Zudem werden Ziele, Wirkung und mögliche Ausgestaltungen sowie die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Maßnahmen analysiert.

Aktuell in der FR
  1. Der politische Anlass
  2. Gesellschafts- und aufsichtsrechtliche Regulierung der Vorstandsvergütungen nach geltendem Recht
  3. Handlungsoptionen des Steuergesetzgebers
    1. Bestimmung der gesetzgeberischen Ziele als Voraussetzung zielgenauer Ausgestaltung
    2. Mögliche Ausgestaltungen einer steuerrechtlichen Sanktionierung (zu) hoher Vergütungen
  4. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vom 21.2.2017
  5. Wirkungen und Wirksamkeit - zur ökonomischen Sinnhaftigkeit
  6. Verfassungsrechtliche Grenzen
    1. Bestandsaufnahme einschlägiger Judikate
      1. Österreichischer Verfassungsgerichtshof vom 9.12.2014 zum durch AbgAG 2014 eingeführten Abzugsverbot für Managergehälter
      2. BVerfG vom 7.11.1972 zur Abzugsbeschränkung für Aufsichtsratsvergütungen
    2. Bewertung vor dem Hintergrund der jüngeren Judikatur des BVerfG
      1. Ungleichbehandlung
      2. Rechtfertigung
  7. Fazit

I. Der politische Anlass
Presseberichten zufolge hat Christine Hohmann-Dennhardt nach rund einjähriger Zugehörigkeit zum VW-Vorstand anlässlich ihres Ausscheidens Anspruch auf eine Abfindungszahlung i.H.v. bis zu 15 Mio. Euro zzgl. hoher Rente.  Manchmal sind es solche medial aufbereiteten Einzelfälle, die Gesetze ins Rollen bringen. Seither ist sowohl von Seiten der SPD, aber auch in Teilen der CDU der Ruf nach einer steuerlichen Sanktionierung überhöhter Managergehälter laut geworden. Bündnis 90/Die Grünen hatten bereits in der letzten Legislaturperiode unter der Überschrift "Keine Mitfinanzierung exorbitanter Gehälter durch die Allgemeinheit - Steuerliche Abzugsfähigkeit eingrenzen" gefordert, den Abzug von Abfindungen auf 1 Mio. Euro pro Kopf und von Gehältern (fixe und variable Gehaltsbestandteile) auf 500.000 € p.a. zu begrenzen.  Aktuell liegt ein Entwurf der SPD-Fraktion vor, wonach - allerdings nur für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften - eine 500.000 €-Grenze gelten soll.

Das politische Drohpotential ist beträchtlich. Widerstand gegen die politische Forderung, Gehaltsexzessen Einhalt zu gebieten, ist unpopulär. Ob die Schere zwischen Arm und Reich und die Einkommensverteilung in der Gesamtbevölkerung tatsächlich in einer Weise aufklafft,  die ein Einschreiten des Gesetzgebers erfordert, ...

Verlag Dr. Otto Schmidt