Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht - Teil 1 (StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, EStB 2017, 195)
Aus den Zeitschriften
I. Geplante und umgesetzte Gesetzesänderungen im Internationalen Steuerrecht
Das Internationale Steuerrecht wird derzeit durch die Umsetzung der BEPS-Initiative der OECD geprägt. Der deutsche Gesetzgeber hat insoweit durch das jüngste Gesetzgebungsverfahren zum "BEPS-Umsetzungsgesetz I" einen Teil der Vorschläge der OECD bereits in nationales Recht transformiert (Beispiel: Einführung des § 4i EStG ). Andere Veränderungen sind hingegen auf die Rechtsprechung des BFH (§ 50d Abs. 9 EStG ) oder die Einsicht des Gesetzgebers in die Notwendigkeit der Beschränkung von überschießenden Tendenzen (Beispiel: Entschärfung des § 50i EStG) zurückzuführen. Auch nach dieser bereits sehr umfassenden gesetzgeberischen Aktivität soll durch das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" noch vor der Bundestagswahl eine "Lizenzschranke" (§ 4j EStG-E) gesetzgeberisch auf den Weg gebracht werden. Auch die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (§ 90 AO ) haben sich erhöht.
1. Änderungen bei der Einkommensteuer
Durch das "BEPS-Umsetzungsgesetz I" ist das Einkommensteuergesetz bezüglich einiger wichtiger Vorschriften des Internationalen Steuerrechts geändert worden. Insbesondere die Vorschrift des § 50d EStG, die seit langem durch immer neue Änderungen und Ergänzungen in der Diskussion steht, wurde in ihrem Abs. 9 ergänzt und geändert.
Verlag Dr. Otto Schmidt
Das Internationale Steuerrecht wird derzeit durch die Umsetzung der BEPS-Initiative der OECD geprägt. Der deutsche Gesetzgeber hat insoweit durch das jüngste Gesetzgebungsverfahren zum "BEPS-Umsetzungsgesetz I" einen Teil der Vorschläge der OECD bereits in nationales Recht transformiert (Beispiel: Einführung des § 4i EStG ). Andere Veränderungen sind hingegen auf die Rechtsprechung des BFH (§ 50d Abs. 9 EStG ) oder die Einsicht des Gesetzgebers in die Notwendigkeit der Beschränkung von überschießenden Tendenzen (Beispiel: Entschärfung des § 50i EStG) zurückzuführen. Auch nach dieser bereits sehr umfassenden gesetzgeberischen Aktivität soll durch das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" noch vor der Bundestagswahl eine "Lizenzschranke" (§ 4j EStG-E) gesetzgeberisch auf den Weg gebracht werden. Auch die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (§ 90 AO ) haben sich erhöht.
1. Änderungen bei der Einkommensteuer
Durch das "BEPS-Umsetzungsgesetz I" ist das Einkommensteuergesetz bezüglich einiger wichtiger Vorschriften des Internationalen Steuerrechts geändert worden. Insbesondere die Vorschrift des § 50d EStG, die seit langem durch immer neue Änderungen und Ergänzungen in der Diskussion steht, wurde in ihrem Abs. 9 ergänzt und geändert.