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Steuerwert einer gemischten Schenkung
Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der --ggf. kapitalisierten-- Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt.
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S.d. § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus
1. Ein unmittelbarer Zusammenhang i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt voraus, dass bei Vornahme des Hilfsgeschäfts die konkrete Investitionsentscheidung für den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr bereits getroffen wurde.
2. § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. enthält eine Rechtsgrundlage für die Änderung von Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume, die dem Jahr der Ausübung der Option nach § 5a Abs. 1 EStG vorangehen.