Anwendung der Realteilungsgrundsätze (§ 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG)
BMF-SchreibenEStG § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Die bei Anwendung einer Realteilung aus der Sicht der Finanzverwaltung zu beachtenden Grundsätze hatte das BMF mit Schreiben v. 20.12.2016IV C 6 - S 2242/07/10002:004, BStBl. I 2017, 36 zusammengefasst. Aufgrund zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung war eine Aktualisierung der Verwaltungsauffassung erforderlich geworden. Dies ist nun mit BMF-Schreiben v. 19.12.2018 erfolgt, in dem die von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassungen zur echten und unechten Realteilung ausführlich erläutert werden.
Das BMF-Scheiben v. 19.12.2018 ersetzt das bisherige Anwendungsschreiben v. 19.12.2018 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Dabei gelten die im BMF-Schreiben v. 20.12.2016 enthaltenen Übergangsregelungen fort. Auf einvernehmlichen Antrag aller Mitunternehmer sind die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 19.12.2018 in den Fällen einer unechten Realteilung nicht anzuwenden, wenn die unechte Realteilung vor dem 1.1.2019 stattgefunden hat.