12.10.2017

Aufteilung von einheitlichen Sozialversicherungsbeiträgen (Globalbeiträge) für den VZ 2018

Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind vom Steuerpflichtigen geleistete einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen. Mit BMF-Schreiben v. 9.10.2017 hat das BMF nun die für den VZ 2018 geltenden Prozentsätze für den europäischen Raum mitgeteilt.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 9.10.2017 - IV C 3 - S 2221/09/10013 :001, DOK 2017/798826

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3

Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.

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