06.10.2017

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Entsprechend hat das BMF mit Schreiben v. 27.9.2017 - IV C 5 - S 2378/17/10001 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 27. 9.2017 - IV C 5 - S 2378/17/10001, DOK 2017/0466177 zu beachten.
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