Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020
Rechtsgrundlage hierfür bildet § 51 Absatz 4 Nr. 1 EStG, der das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF- Schreiben v. 9. 9 2019 - IV C 5 -S 2378/19/10002 :001, DOK 2019/0202264 (siehe vorstehend) zu beachten.
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Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF- Schreiben v. 9. 9 2019 - IV C 5 -S 2378/19/10002 :001, DOK 2019/0202264 (siehe vorstehend) zu beachten.