Betriebsrentenstärkungsgesetz
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Damit werden nun insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch die Einführung von Beitragszusagen an Stelle von Leistungszusagen motiviert. Sie sollen ihren Beschäftigten in größerem Umfang als bisher eine betriebliche Altersvorsorge bieten. Unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung finden Sie weitere Informationen zu diesem Themenbereich. Einen Überblick über die steuerlichen Änderungen gibt demnächst Dommermuth, FR Heft 15/2017 v. 5.8.2017.
Verlag Dr. Otto Schmidt