10.07.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 1.6.2017 nach intensiven Diskussionen um die Einführung reiner Beitragszusagen und damit einhergehend eines Garantieverbots in der betrieblichen Altersversorgung das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat am 7.7.2017 dem Gesetzentwurf zugestimmt.

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Damit werden nun insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch die Einführung von Beitragszusagen an Stelle von Leistungszusagen motiviert. Sie sollen ihren Beschäftigten in größerem Umfang als bisher eine betriebliche Altersvorsorge bieten. Unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung finden Sie weitere Informationen zu diesem Themenbereich. Einen Überblick über die steuerlichen Änderungen gibt demnächst Dommermuth, FR Heft 15/2017 v. 5.8.2017.
Verlag Dr. Otto Schmidt