13.12.2019

Betriebsrentner werden durch Freibetrag für Krankenbeiträge entlastet

Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner werden von der Einführung des Freibetrags profitieren.

Der Gesetzesbeschluss:
Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Auch wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird entlastet. Es gilt nunmehr ein Freibetrag der Betriebsrente, bis zu dessen Höhe keine Kassenbeiträge zu zahlen sind.

Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Wichtige Säule der Altersvorsorge:
Die betriebliche Altersvorsorge hat sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Säule der Absicherung des Lebensstandards im Alter entwickelt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge weiter stärken. Insbesondere junge Beschäftigte sollen motiviert werden, eine Betriebsrente aufzubauen.

Seit 2004 gilt für gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner eine Beitragsfreigrenze für Versorgungsbezüge. Überschreiten die Einnahmen aus der Betriebsrente diese Freigrenze, sind nach derzeitigem Recht auf die gesamten Bezüge volle Beiträge zu zahlen. Dies verringert die Attraktivität von Betriebsrenten und hemmt den weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.
Die Bundesregierung online