Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben
BMF-SchreibenEStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Nach der bisherigen Regelung in Tz. 3.2 des BMF-Schreibens v. 27.6.2014 - IV D 4 - S2163/14/10001 (BStBl. I 2014, 1094) gilt die Vereinfachungsregelung zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG letztmals für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr.
Die Finanzverwaltung hat die Geltungsdauer dieser Vereinfachungsregelung nun bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2021 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs verlängert. Darüber hinaus sind die Regelungen bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs weiter anzuwenden, wenn nach erfolgreicher Einführung des Projekts "Betriebsvergleich 4.0" ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben der Bundesrepublik vorliegen.