11.10.2018

Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben

Mit BMF-Schreiben v. 5.10.2018 hat die Finanzverwaltung eine bislang geltende Vereinfachungsregelung bei der Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben bis längstens 2023 verlängert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.10.2018 - IV C 7 - S 2163/18/10001, DOK 2018/0493258

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Nach der bisherigen Regelung in Tz. 3.2 des BMF-Schreibens v. 27.6.2014 - IV D 4 - S2163/14/10001 (BStBl. I 2014, 1094) gilt die Vereinfachungsregelung zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG letztmals für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr.

Die Finanzverwaltung hat die Geltungsdauer dieser Vereinfachungsregelung nun bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/2021 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2021 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs verlängert. Darüber hinaus sind die Regelungen bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs weiter anzuwenden, wenn nach erfolgreicher Einführung des Projekts "Betriebsvergleich 4.0" ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben der Bundesrepublik vorliegen.

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