25.11.2016

BMAS spricht sich für dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent aus

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat am 25.11.2016 ihr Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorgestellt. Wichtige Eckpunkte sind die Einführung von "Haltelinien" für das Rentenniveau und den Rentenbeitragssatz, die Beibehaltung der aktuellen Regelaltersgrenze, die Angleichung des Rentenniveaus in Ost und West, Verbesserungen für Erwerbsgeminderte und eine bessere Absicherung für Selbstständige. Teilweise decken sich die Vorschläge mit den Beschlüssen der Großen Koalition auf dem Rentengipfel am 24.11.2016.

Die wichtigsten Vorschläge des BMAS und Ergebnisse des Rentengipfels im Überblick:

"Haltelinien": Das BMAS würde gerne eine gesetzliche "Haltelinie" für ein dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent und eine "Haltelinie" für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045 einführen. Hierauf konnten sich die Koalitionspartner beim Rentengipfel allerdings nicht einigen.

Regelaltersgrenze: Nach den Plänen des BMAS soll die Regelaltersgrenze von 67 Jahren (für die Geburtsjahrgänge ab 1964) nicht weiter angehoben, dafür aber der Renteneintritt flexibler gestaltet werden. Zu letzterem gibt es bereits eine Gesetzesinitiative ("Flexi-Rentengesetz").

Angleichung des Rentenniveaus in Ost und West: Hier hat sich die Große Koalition auf dem Rentengipfel schon auf einen Zeitplan geeinigt: Die Anpassung soll 2018 beginnen und 2025 abgeschlossen sein. Das entspricht weitgehend dem Konzept des BMAS.

Verbesserungen für Erwerbsgeminderte: Auch in diesem Punkt konnte auf dem Rentengipfel bereits eine erste Einigung erzielt werden, die sich mit den Plänen des BMAS deckt: Wer erwerbsunfähig wird, soll künftig so gestellt werden, als hätte er bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gearbeitet. Aktuell wird insoweit auf das 62. Lebensjahr abgestellt.

Bessere Absicherung für Selbstständige: Das BMAS spricht sich grds. dafür aus, Selbstständige - mit Einschränkungen - in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das trägt die Große Koalition aktuell nicht mit.

Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung: Hierzu gibt es bereits einen Referentenentwurf des BMAS und BMF ("Betriebsrentenstärkungsgesetz"), der auch nach dem Willen der Großen Koalition zügig verabschiedet werden soll.

Solidarrente: Das BMAS befürwortet außerdem eine Solidarrente. Gemeint ist damit ein garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung für langjährig Versicherte. Hierzu gibt es noch keinen Umsetzungsbeschluss der Großen Koalition.

Linkhinweis:
Für das auf den Webseiten des BMAS veröffentlichte Gesamtkonzept zur Alterssicherung im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 59 Seiten).

BMAS online