BMF-Schreiben: Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Blutplasma
Mit Urteil hatte der EuGH entschieden, dass Art. 132 Abs. 1d MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Her-stellung von Arzneimitteln bestimmt ist.
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Einen Beitrag von Gert Müller-Gatermann und Thomas Dennisen zum Thema finden Sie in UR 2016, 573 (Heft 15): Ist die Lieferung von Blutplasma von der Umsatzsteuer befreit? Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.
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