10.05.2017

BMF-Schreiben: Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Blutplasma

Mit Schreiben vom 9.5.2017 (III C 3 - S 7173/14/10001 - DOK 2017/0378908 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Blutplasma nach dem EuGH-Urteil vom 5.10.2016 in der Rechtssache C-412/15 hingewiesen.

Mit Urteil hatte der EuGH entschieden, dass Art. 132 Abs. 1d MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Her-stellung von Arzneimitteln bestimmt ist.

Einen Beitrag von Gert Müller-Gatermann und Thomas Dennisen zum Thema finden Sie in UR 2016, 573 (Heft 15): Ist die Lieferung von Blutplasma von der Umsatzsteuer befreit? Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.

Linkhinweise:

Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte ausführliche BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier.

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