11.05.2011

BMF-Schreiben: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)

Mit Schreiben vom 11.5.2011 (- IV A 3 - S 0338/07/10010 DOK 2011/0256635 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO) Stellung genommen. Das Schreiben betrifft das verfassungsgemäße Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 und bezieht sich auf die BMF-Schreiben vom 1.4.2009 (BStBl I S. 510) und vom 29.10.2010 (BStBl I S. 1202).

Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5.4.2011 hat innerhalb der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 8.12.2009 (2 BvR 758/07) eingeräumten Übergangsfrist die Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit derjenigen Normen beseitigt, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführt und seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 nicht geändert worden sind.

Nummer 9 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.4.2009, die zuletzt durch BMF-Schreiben vom 29.10.2010 neu gefasst worden ist, wird mit sofortiger Wirkung gestrichen. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht. Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.4.2009 wird neu gefasst (Wortlaut siehe Link unten).

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben mit dem Wortlaut der Neufassung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.4.2009 hier (pdf-Format).

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