BMF-Schreiben: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)
Nummer 9 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.4.2009, die zuletzt durch BMF-Schreiben vom 29.10.2010 neu gefasst worden ist, wird mit sofortiger Wirkung gestrichen. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht. Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.4.2009 wird neu gefasst (Wortlaut siehe Link unten).
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben mit dem Wortlaut der Neufassung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.4.2009 hier (pdf-Format).