Brexit und Schiedsverfahren über Verrechnungspreise - Konsequenzen und Praktikerhinweise (RA, StB David N. Martiny/StB Dr. Juliane Sassmann/StB Oliver Wehnert, ISR 2017, 140)
Aktuell in der ISR- Hintergrund
- Obligatorisches Schiedsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Verrechnungspreisstreitigkeiten
- Auswirkungen des Brexit auf die EU-Schiedskonvention
- Handlungsempfehlungen für die Praxis
- Zusammenfassung
I. Hintergrund
In der Diskussion um die möglichen steuerlichen Folgen eines Brexit weitgehend unbeachtet geblieben sind bis-lang die Konsequenzen eines Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union auf Verständigungs- und Schiedsverfahren im Bereich der Verrechnungspreise. Steuerpflichtige mit laufenden oder drohenden Verständigungs- oder Schiedsverfahren zwischen Deutschland und Großbritannien müssen sich aber heute schon Gedanken machen, welche Auswirkungen ein Brexit auf diese Verfahren haben wird.
Beispiel:
Ende des Jahres 2015 hat die Betriebsprüfung der Y-GmbH für die Veranlagungszeiträume 2009-2012 festgestellt, dass die Y-GmbH Aufwendungen für IT-Dienstleistungen geltend macht, die ihr von der Y-Ltd., ihrer Muttergesellschaft mit Sitz in Großbritannien, in Rechnung gestellt wurden. Die Betriebsprüfung ist der Auffassung, dass den geltend gemachten Aufwendungen kein entsprechender Nutzen der Y-GmbH gegenübersteht und dass die an die Y-Ltd. gezahlte Dienstleistungsgebühr der Höhe nach nicht dem Fremdvergleich standhält. Die Y-GmbH erhält noch im Dezember 2015 geänderte Körperschaftsteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2009-2012, in denen jeweils steuererhöhend verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt werden. Nachdem im Oktober 2016 auch das Einspruchsverfahren erfolglos blieb, überlegt die Y-GmbH, ob zumindest eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.