04.09.2019

Bundesrat billigt Digitale-Versorgung-Gesetz

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 ein ganzes Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gebilligt. Das Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet Apotheken und Krankenhäuser, sich bis Ende September 2020 beziehungsweise bis 01.01.2021 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Ärzte unterliegen bereits seit dem 01.01.2019 einer Anschlusspflicht. Wer dieser nicht nachkommt, dem droht ein erhöhter Honorarabzug.

David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln