19.03.2014

Bundesregierung: Vorschlag zur weltweiten Verwaltung und Regulierung des Internets

Im März 2014 wurde bekannt, dass die Bundesregierung einen Vorschlag für eine Liste an Prinzipien für eine weltweite Regulierung (Governance) des Internets erarbeitet hat. Diese Liste will die Bundesregierung im Rahmen der Tagung internationaler Interessenvertreter in Sao Paulo, Brasilien am 23. und 24.4.2014 vorstellen. Ziel ist es, hierdurch eine gemeinsame Position zur zukünftigen Organisation und Verwaltung des Internets zu erarbeiten.

NETmundial, German Government Proposal on Global Internet Principle
Hintergrund:

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bereits eine Vielzahl von internationalen Dokumenten existiere, in denen Normen, Prinzipien und Richtlinien zur Steuerung und Leitung des Internets vorgeschlagen werden. Diese würden jedoch nur von einzelnen Beteiligten unterstützt oder seien auf bestimmte Regionen begrenzt.

Der Vorschlag der Bundesregierung soll darauf hinwirken, auf bereits bestehenden Positionen und gemeinsamen Richtlinien aufzubauen und damit eine Einigung zwischen einer größeren Anzahl an Interessensvertretern zu erreichen. Mit einem solchen Dokument ließe sich ein größerer politischer Konsens darüber erreichen, was erlaubt, anerkannt und gewollt ist in Bezug auf die Nutzung des Internets.

Die vorgeschlagenen Prinzipien:

Die zehn Prinzipien sind getragen von dem Leitgedanken, dass Bürger auf der ganzen Welt nur dann ihre Freiheit und Sicherheit genießen können, wenn die Verwaltung des Internets mit ihren Interessen übereinstimmt. Hervorzuheben sind insbesondere folgende von der Bundesregierung vorgeschlagene Prinzipien:

  • Kommunikationsfreiheit und öffentliche Sicherheit (Prinzip Nr. 2):  Es soll klargestellt werden, dass dieselben Rechte, die dem Menschen "offline" zustehen, auch "online" geschützt werden müssen, ohne dabei die offene und freie Natur des Internets zu beeinträchtigen. Zum Schutze der öffentlichen Sicherheit mag es gerechtfertigt sein bestimmte sensible Daten zu erfassen und zu schützen. Rechtswidrige oder willkürliche Überwachung im Kommunikationsbereich sowie die rechtswidrige Erhebung persönlicher Daten verletzte jedoch sowohl das Recht auf Privatsphäre als auch das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu Information.
  • Einklang mit Völkerrecht (Prinzip Nr. 5):  Das Rechtsstaatsprinzip müsse die Grundlage für Gesetze und die Entwicklung von Rechtsnormen im Online-Bereich bilden. Dabei sei durch die Staaten sicherzustellen, dass den Verpflichtungen des Völkerrechts entsprochen werde.
  • Verfahren für Internetregulierung und -management (Prinzipien Nr. 8 und 10):  Der Prozess der Entscheidungsfindung im Bereich der Internetregulierung müsse transparent und fair sein und alle Interessenvertreter mit einbeziehen. Die technischen Fachgemeinschaften sowie der private Sektor sollten eine führende Rolle einnehmen, was das tägliche Management technischer und operativer Belange angeht.

Aus Sicht der Bundesregierung kann nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten eine zugängliche, kostengünstige, stabile und sichere digitale Umgebung geschaffen werden.

Linkhinweis:

"German Government Proposal on Global Internet Principle", NETmundial