Bundestag beschließt Änderungen des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Bereits seit mehreren Jahren fordern die Länder Maßnahmen zur Eindämmung des Ausgabenanstiegs im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat bereits im Jahr 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (BT-Drs. 17/1216) beschlossen, der weitgehende Einschnitte im Bereich der Prozesskostenhilfe vorsah. Im selben Jahr hatte der Bundesrat auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/2164) beschlossen, der zu erheblichen Einschränkungen im Bereich der Beratungshilfe führen würde.
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Für die auf den Webseiten des BMJ veröffentlichte Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (Drucksache 17/13538) klicken Sie bitte hier (pdf-Dokument).