Bundestag beschließt Brexit-Übergangsgesetz
Es sollen u.a. Bestimmungen im Bundesrecht, die auf die Mitgliedschaft in der EU oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen, während dieser Zeit auch Großbritannien erfassen. Für britische Einwanderungsbewerber in Deutschland und deutsche Einwanderungsbewerber im Vereinigten Königreich, die ihren Antrag noch vor Ablauf des Übergangszeitraums gestellt haben, soll der Zeitpunkt der Antragstellung gelten, auch wenn es längere Bearbeitungszeiten geben sollte. Eine daraus resultierende Mehrstaatlichkeit soll hingenommen werden. Das Gesetz wird erst ab dem Tag gelten, an dem das geplante Austrittsabkommen in Kraft tritt, also mutmaßlich am 30.3.2019.
Bundestag PM vom 17.1.2019
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