Bundestag beschließt Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren
Betroffene werden nun die Möglichkeit haben, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren zu wehren:
BMJ PM vom 30.9.2011
- Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Die Richter sollen durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit erhalten, Abhilfe zu schaffen.
- Verzögert sich das Verfahren dennoch weiter, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Verfahren erhalten Betroffene für die sog. immateriellen Nachteile - z.B. für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren - in der Regel 1.200 € für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Außerdem ist eine angemessene Entschädigung für materielle Nachteile (z.B. Insolvenz) vorgesehen.
Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab. Daneben sind zusätzlich - wie bisher - Amtshaftungsansprüche denkbar, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz verlangt werden, etwa auch der Ersatz von entgangenem Gewinn.