Bundestag beschließt Regelungen über die zulässige Miethöhe
Weiter sieht der Entwurf vor, den Umlagesatz für Modernisierungen der aufgewendeten Kosten bundesweit für die Dauer von zunächst fünf Jahren von elf Prozent auf acht Prozent abzusenken. Zudem wird zum Schutz der Mieter vor dem sog. Herausmodernisieren und zur Eindämmung der (weiteren) Gentrifizierung von Quartieren ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand über die Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise in das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 eingefügt.
CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Linkhinweis:
Für die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) klicken Sie bitte hier (pdf).