Bundestag verabschiedet 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden. Bestandteil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetztes ist auch die lineare Anpassung der Gebührentabellen des RVG.
Das Gesetz ist allerdings noch nicht durch, denn es muss am 22.5.2013 zunächst noch durch den Rechtsausschuss des Bundesrates. Voraussichtlich am 7.6.2013 werden die Gesetze dann auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates stehen.
Linkhinweis:
Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/11471, Stand 14.11.2012) klicken Sie bitte hier (pdf-Dokument).