22.08.2019

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Förderung der Weiterbildung im Strukturwandel (Arbeit-von-morgen-Gesetz)

Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, es enthält Sonderbestimmungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln