Corona: G-BA verlängert Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung
Die Sonderregelung gilt nun bis zum 31.3.2021. Damit reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten sollen das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden. Wichtig ist: Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Patienten überzeugen und prüfen, ob ggf. doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
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G-BA PM vom 3.12.2020
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- Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie finden Sie auf den Webseiten des G.BA hier.