08.12.2020

Corona: G-BA verlängert Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3.12.2020 seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um drei Monate verlängert. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen.

Die Sonderregelung gilt nun bis zum 31.3.2021. Damit reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten sollen das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden. Wichtig ist: Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Patienten überzeugen und prüfen, ob ggf. doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Linkhinweis:
  • Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie finden Sie auf den Webseiten des G.BA hier.
G-BA PM vom 3.12.2020