Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Tagen
Zu beachten ist, dass für Homeoffice-Tage die - je nach Entfernung zum Arbeitsort ggf. höhere - Pendlerpauschale entfällt. Zudem gehören die Aufwendungen für das Homeoffice zu den Werbungskosten, für die die Werbungskostenpauschale von 1.000,- Euro pro Jahr gilt. Daher werden nur die Beschäftigten steuerlich entlastet, deren Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1.000,- Euro liegen.
Online-Redaktion
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