DBA- Österreich - Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA- Österreich
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 18.4.2019 - IV B 3 -S 1301-AUT/07/10015-02, DOK2019/0328577
DBA - Österreich Art. 15 Abs. 6, Art. 25 Abs. 3
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 des DBA- Österreich haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des DBA- Österreich, am 4./9. April 2019 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist.
Die Konsultationsvereinbarung betrifft
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DBA - Österreich Art. 15 Abs. 6, Art. 25 Abs. 3
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 des DBA- Österreich haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des DBA- Österreich, am 4./9. April 2019 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist.
Die Konsultationsvereinbarung betrifft
- Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung;
- Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft;
- Ausführungen zur Schädlichkeitsregelung sowie
- Besonderheiten betreffend bestimmte Berufsgruppen (Berufskraftfahrer und Ärzte).