DCGK: Kodexreform 2019 beschlossen
Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex vor Inkrafttreten vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen steht es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen i.S.v. Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden. Die DCGK Fassung vom 7.2.2017 bildet solange die Grundlage für die Entsprechenserklärung, bis der neue Kodex im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die Kommission hatte den Entwurf der Kodexreform vom 6.11.2018 in der üblichen schriftlichen Konsultation sowie erstmals auch auf einer Konferenz und in mehr als 30 Einzelveranstaltungen im In- und Ausland über drei Monate hinweg zur Diskussion gestellt.
Linkhinweis:
Regierungskommission DCGK PM vom 22.5.2019
Die Kommission hatte den Entwurf der Kodexreform vom 6.11.2018 in der üblichen schriftlichen Konsultation sowie erstmals auch auf einer Konferenz und in mehr als 30 Einzelveranstaltungen im In- und Ausland über drei Monate hinweg zur Diskussion gestellt.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten der Regierungskommission DCGK finden Sie weiterführende Informationen wie eine ausführliche Pressemitteilung und den DCGK im Volltext hier.