Die am 7.11.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH
Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung
Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwal-tung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzver-fahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Massever-bindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996).
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten
1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraf-tat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist.
3. Die Feststellung darf sich auf den Zinsanspruch beziehen, selbst wenn die strafrechtliche Verurteilung nicht wegen der Zinsen erfolgt ist.