Die dritte am 1.8.2024 veröffentlichte Entscheidung des BFH
BFH v. 11.4.2024 - IV R 18/21
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.
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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.