Eckpunkte zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
Die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern wird aktuell in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Dies hat nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht zu Folge. Dies kann zu Lasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen. In diesem Kontext ist im Koalitionsvertrag die schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vorgesehen, mit dem Ziel eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu erreichen. Die dadurch bei den Ländern "freiwerdenden Aufsichtskapazitäten" sollen laut Koalitionsvertrag "zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich" verwendet werden.
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BMF PM vom 24.7.2019
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