Ehe für alle kommt
Nunmehr wird durch Ergänzung von § 1353 BGB klargestellt, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt. Nach der neuen Vorschrift des § 20a LPartG kann eine Lebenspartnerschaft auf Wunsch der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner in eine Ehe umgewandelt werden. Die neuen Regelungen treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Monats in Kraft.