Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben vom 24.5.2017 hat die Finanzverwaltung nun zum wiederholten Male in einem 212 Randziffern umfassenden Erlass zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 u. 3a EStG Stellung genommen und ihre hierzu vertretene Rechtsauffassung ausführlich dargelegt. Die dortigen Ausführungen sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Abweichend hiervon gelten die Regelungen in Rz 57 und Rz 90 (steuerfreie Zuschüsse und Beitragsrückerstattungen) sowie in Rz 184 (Datenübermittlung von Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträge aufgrund unterschiedlicher Einkunftsarten insgesamt an eine Zahlstelle) erstmals ab VZ 2017.
BMF online
Linkhinweise:
Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte ausführliche BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier (pdf-Format).