13.12.2018

Einnahmeüberschussrechnung: Anlage SZ und Anleitung zur EÜR 2018

Mit BMF-Schreiben v. 26.11.2018 hat die Finanzverwaltung die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF- Schreiben v. 26.11.2018 - IV C 6 - S 2142/17/10002:013, DOK 2018/0918082

EStDV § 60 Abs. 4

Die Anlage SZ ersetzt ab dem VZ 2018 die Anlage SZE und stellt die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG unter Berücksichtigung der aktuellen BFH - Rechtsprechung (Urteil v 14.3.2018 - X R 17/16) zur Begrenzung der kumulierten Überentnahmen auf den kumulierten Entnahmenüberschuss (siehe hierzu im Einzelnen Rz. 16 des BMF - Schreibens v. 2.11.2018 - IV C 6 - S 2144/07/10001:007, BStBl. I 2018, 1207).

Übersteigen die im Wirtschaftjahr anfallenden Schuldzinsen ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2050 €, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ enthaltenen Angaben als notwendiger Bestandteil der Einnahmeüberschussrechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

BMF online