Elektronische Veröffentlichungen: Rat der EU nimmt Reform ermäßigter Mehrwertsteuersätze an
Die Richtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Besonders ermäßigte Sätze und Nullsteuersätze werden nur den Mitgliedstaaten gestattet, die solche Sätze derzeit auf "physische" Veröffentlichungen anwenden. Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Rates der EU finden Sie die Richtlinie hier.