28.11.2019

Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein startet schon zum Jahreswechsel

Für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein gilt bereits ab dem 1.1.2020 für sog. professionelle Einreicher eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Hiervon betroffen sind Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse. Sie müssen künftig vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Arbeitsgerichten Kiel, Flensburg, Neumünster, Elmshorn und Lübeck sowie beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ausschließlich elektronisch einreichen.

"Beseitigung von Anachronismus":
Bislang erstellten professionelle Einreicher Schriftsätze elektronisch, druckten sie aus und übermittelten sie daraufhin in Papierform an das Gericht, obwohl die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung bestünde. Dort mussten die Schriftsätze dann wieder eingescannt werden, wie es die bei allen Arbeitsgerichten Schleswig-Holsteins eingeführte elektronische Aktenführe vorschreibt. "Damit beseitigen wir einen Anachronismus", so Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Gefahr des Ausfalls:
Zur Gefahr eines zeitweiligen Ausfalls der elektronischen Kommunikationswege erklärte die Ministerin: "Hier hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen: Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, dann ist eine Übermittlung von Schriftsätzen nach den allgemeinen Regelungen - d.h. auch in Papierform - ersatzweise zulässig."

Schleswig-Holstein ist damit Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz und führt die verpflichtende elektronische Einreichung als erstes Bundesland ein. Spätestens zum 1.1.2022 müssen die anderen Bundesländer folgen. Die Vorschrift wurde in § 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen Schleswig-Holstein umgesetzt.
Justizministerium Schleswig-Holstein PM vom 26.11.2019