Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 22.1.2018 - IV C 7 - S 3225/16/10001, DOK 2018/0047855
BMF
BewG § 190
Nach § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG hat die Finanzverwaltung die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II, BewG bekannt gemacht, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.1.2018 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden sind.
- Baupreisindizes Gebäudearten 1.01 bis 5.1 Anlage 24 116,8
- Baupreisindizes Gebäudearten 5.2 bis 18.2 Anlage 24 117,4