31.07.2014

Erster Mindestlohn in der Fleischindustrie

Ab dem 1.8.2014 gilt erstmals für alle ca. 81.000 Beschäftigten der Fleischindustrie ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Das teilte die Bundesregierung am 30.7.2014 mit. Der Mindestlohn beträgt zunächst 7,75 Euro pro Stunde und steigt bis Dezember 2016 in vier Stufen auf 8,75 Euro an.

Ab 1.12.2014 beträgt der Mindestlohn 8,00 Euro, am 1.10.2015 steigt er auf 8,60 Euro und ab 1.12.2016 bis zum 31.12.2017 liegt er  bei 8,75 Euro. Danach gilt der kürzlich verabschiedete allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz.

Mindestlöhne auch für Maler, Lackierer und Schornsteinfeger

Auch für Maler und Lackierer gibt es ebenfalls ab dem 1.8.2014 neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne.

Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ab 1.8.2014 ein Mindeststundenlohn von 9,90 Euro, der am 1.5.2015 auf 10,00 Euro und am 1.5.2016 auf 10,10 Euro ansteigt.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 Euro, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an:

  • alte Bundesländer: 12,50 Euro ab 1.8.2014, 12,80 Euro ab 1.5.2015 und 13,10 Euro ab 1.5.2016;
  • Berlin: 12,30 Euro ab 1.8.2014, 12,60 Euro ab 1.5.2015 und 12,90 Euro ab 1.5.2016;
  • neue Bundesländer: 10,50 Euro ab 1.8.2014, 10,90 Euro ab 1.5.2015 und 11,30 Euro ab 1.5.2016.

Auch für die Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks gilt seit dem 18.7.2014 rückwirkend zum 30.4.2014 ein Mindestlohn von 12,78 Euro pro Stunde brutto.

Linkhinweise:

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 30.7.2014, Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 2.7.2014, Mindestlöhne für Maler und Lackierer steigen

Meldung der Bundesregierung vom 30.7.2014, Neuregleungen zum 1. August 2014

Bundesregierung PM v. 30.7.2014