EU erleichtert die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Darüber hinaus muss oftmals auch der Staat für das Fehlverhalten der Schuldner finanziell einstehen. Die EU-Kommission wird die Anwendung der neuen Regeln in den einzelnen EU-Staaten überwachen. Die entsprechende Verordnung enthält außerdem Bestimmungen über die Zusammenarbeit der zentralen Behörden, die bei Unterhaltsanträgen Unterstützung leisten.
Hintergrund:
Auf internationaler Ebene wurde 2007 mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen ein weltweites System für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen eingeführt. Die EU unterzeichnete das Übereinkommen am 6.4.2011 (IP/11/441). Mit dem Übereinkommen wurde ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die EU und Drittstaaten geschaffen, auf dessen Grundlage die Behörden bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zusammenarbeiten, so dass sich Unterhaltsschuldner ihren Pflichten nicht länger durch Verlassen der EU entziehen können.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie den Volltext der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 hier.