EU-Kommission: Deutschland muss diskriminierende Besteuerung ausländischer Wohltätigkeitsorganisationen abschaffen
Im Ergebnis werden Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen häufig höher besteuert als Vermächtnisse an deutsche Organisationen. Nach Ansicht der Kommission stellen diese Vorschriften eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Ändert Deutschland die Vorschriften nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission das Land beim EuGH verklagen.