EU-Kommission schlägt im Kampf gegen Steuerhinterziehung umfassenden automatischen Informationsaustausch in der EU vor
Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sieht den automatischen Austausch von Informationen über andere Einkunftsarten ab 1.1.2015 vor. Sie betrifft Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Ruhegehälter und Vermögenseinkünfte. Mit dem heutigen Vorschlag soll diese Richtlinie überarbeitet werden, damit der automatische Informationsaustausch ab demselben Datum auch für Dividenden, Veräußerungsgewinne, sonstige Finanzerträge und Kontoguthaben gilt.
Der heutige Vorschlag in Verbindung mit den genannten Bestimmungen über den automatischen Informationsaustausch bedeutet, dass die Mitgliedstaaten untereinander so viele Informationen austauschen, wie sie es mit den USA im Rahmen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) tun.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.