03.04.2012

EU ordnet internationales Erbrecht neu

Das Europäische Parlament hat am 13.3.2012 den Entwurf einer europäischen Erbrechtsverordnung angenommen. Die Verordnung tritt nach Zustimmung des Rates ohne Umsetzungsakt der Mitgliedstaaten in Kraft, voraussichtlich zur Jahresmitte.

Bislang herrschte in vielen grenzüberschreitenden Erbfällen Uneinigkeit, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtete. Die Neuregelungen bringen Klarheit: Der letzte Wohnsitz des Erblassers entscheidet darüber, welches Recht zur Anwendung gelangt. Die Notarkammern warnen deshalb vor ungewollten Rechtsänderungen für Auswanderer, die dann nach ausländischem Recht beerbt werden würden. Jeder, der seinen Nachlass regeln will und es für sich nicht ausschließt, Deutschland dauerhaft zu verlassen, sollte ggf. die Anwendung deutschen Erbrechts ausdrücklich wählen. Eine solche Rechtswahl ist künftig im Testament möglich.

Für Erben bringt die Erbrechtsverordnung ebenfalls eine Erleichterung: Das neugeschaffene europäische Nachlasszeugnis stellt eine Art internationalen Erbschein dar, der in der gesamten EU Geltung besitzt. Die bisher teilweise erforderliche mehrfache Beantragung von Erbscheinen in allen Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat, entfällt damit.

Linkhinweis:

Für die Entschließung und konsolidierte Fassung klicken Sie bitte hier.

Notarkammern Rheinland, Bayern, Hamburg, Koblenz, Pfalz
Zurück