EU ordnet internationales Erbrecht neu
Für Erben bringt die Erbrechtsverordnung ebenfalls eine Erleichterung: Das neugeschaffene europäische Nachlasszeugnis stellt eine Art internationalen Erbschein dar, der in der gesamten EU Geltung besitzt. Die bisher teilweise erforderliche mehrfache Beantragung von Erbscheinen in allen Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat, entfällt damit.
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